Südzucker wehrt sich gegen Kartellstrafen

Die Kartellkammer beim Landgericht Mannheim hatte Südzucker, Nordzucker und Pfeifer & Langen dazu verurteilt, Schadenersatz in Millionenhöhe an den Süßwarenkonzern Nestlé und die Molkerei Müller zu zahlen. Jetzt hat sich Südzucker dazu entschlossen, in Berufung zu gehen

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Alexander Jungert
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Südzucker ist der größte Zuckerhersteller Europas. © Dennis Möbus/Südzucker

Mannheim. Vor mehr als einem Monat hat das Landgericht Mannheim Industriekunden von Südzucker, Nordzucker und Pfeifer & Langen Schadenersatz in Millionenhöhe zugesprochen. Nun gibt es neue Entwicklungen – ein Überblick.

Was ist vonseiten der Zuckerhersteller passiert?

Sowohl Südzucker aus Mannheim als auch Pfeifer & Langen aus Köln haben sich dazu entschlossen, in Berufung zu gehen. Beide Hersteller heben hervor, dass Kunden kein Schaden entstanden sei. Eine Sprecherin von Pfeifer & Langen bekräftigt: „Dies steht im Einklang mit Entscheidungen anderer Gerichte, die Klagen mangels kartellbedingten Schadens abgewiesen haben.“ Wie sich Nordzucker aus Braunschweig verhält, blieb am Montag zunächst offen.

Südzucker geht in Berufung – was bedeutet das jetzt?

Mit der Berufung werden die Urteile des Landgerichts Mannheim angefochten und an die nächsthöhere Instanz verwiesen, also an das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Ein Sprecher der Behörde bestätigt, dass die Berufungsverfahren beim OLG „anhängig“ seien. Der Senat werde „über die Zulässigkeit und Begründetheit“ entscheiden. „Eine solche Entscheidung kann grundsätzlich nach mündlicher Verhandlung oder im schriftlichen Verfahren ergehen“, teilt der Sprecher mit. Grundsätzlich ist es den Angaben nach so: Falls der Senat die Berufung einer Partei für zulässig und (teilweise) für begründet erachtet, wird das Urteil der ersten Instanz entsprechend abgeändert. Wie lange das alles dauert, lässt sich nicht sagen.

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Um was geht es bei dem Zuckerstreit genau?

Die Kartellkammer beim Landgericht Mannheim hat Südzucker, Nordzucker und Pfeifer & Langen am 23. Juni dazu verurteilt, Schadenersatz in Millionenhöhe an den Süßwarenkonzern Nestlé und die Molkerei Müller zu zahlen. Nestlé stehen laut Gericht rund 8,393 Millionen Euro zu, Müller rund 6,262 Millionen Euro. Hinzu kommen jeweils Zinszahlungen in ähnlicher Dimension, die teilweise bis Ende der 1990er Jahre zurückreichen (Az. 14 O 61/18 und Az. 14 O 103/18). Die Kammer kam zu dem Ergebnis, dass die Hersteller zwischen 1997 und 2009 durch verbotene Absprachen den Wettbewerb einschränkten. Demnach waren die Preise für Verarbeitungszucker in Deutschland wegen des Kartells um rund zwei Prozent überhöht. Dabei handelt es sich um eine Schätzung.

Warum gab es im Juni ausgerechnet Urteile zu Nestlé und Müller?

Allein das Landgericht Mannheim zählte 40 Klagen verschiedener Lebensmittel- und Getränkehersteller. Sie alle erklärten, wegen des Kartells zu viel für den bezogenen Zucker gezahlt zu haben. Die Schadenersatzforderungen summierten sich inklusive Zinsforderungen auf mehrere Hundert Millionen Euro. Ist den Klägern überhaupt ein Schaden entstanden und wenn ja, in welcher Höhe – um diese beiden zentralen Fragen sachverständig zu klären, wählte die Kartellkammer aus ihrer Sicht repräsentative Verfahren – sogenannte Pilotverfahren – aus, darunter Nestlé und Müller.

Die beiden Nahrungsmittelhersteller hatten ursprünglich viel mehr Geld gefordert, als ihnen durch das Mannheimer Landgericht Ende Juni zugesprochen wurde: Nestlé rund 50 Millionen Euro, Müller rund 32 Millionen Euro. Offensichtlich haben nun auch Nestlé und Müller Berufung eingelegt.

Redaktion berichtet aus der regionalen Wirtschaft

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