Mannheim. In so manchen Strafverfahren driften bei den Schlussvorträgen die Bewertungen der Beweisaufnahme weit auseinander und münden in Anträge zwischen Freispruch und Gefängnis. In dem Landgerichtsprozess um eine Attacke, bei der auf der Schönau zwei Männer einen Nachbarn brutal mit einem Baseballschläger zusammengeschlagen haben, ist das anders.
Prozess um Baseballschläger-Attacke: Angeklagten räumen Körperverletzung ein
Die beiden Angeklagten haben die gefährliche Körperverletzung eingeräumt und sich zu Schmerzensgeldzahlungen bis zu jeweils 6000 Euro bereiterklärt. Allerdings argumentieren Staatsanwaltschaft und Verteidigung höchst unterschiedlich bei der Frage, ob es eine bedingte Tötungsabsicht gegeben hat.
Soviel gilt bei den Parteien als unstrittig: Nach einer durchzechten Nacht im letztjährigen August haben Stefan L. und sein Kumpel Dawid B. vor einem Wohnblock im Sensburger Weg getrunken und herumkrakeelt, was einen Nachbar veranlasste, aus dem Fenster brüllend Ruhe einzufordern. Der Aufforderung, herunterzukommen, folgte der 46-Jährige - mit einem Baseballschläger in der Hand, um „Eindruck zu schinden“, wie er später aussagte.
Mit Baseballschläger auf Kopf und Körper geschlagen
Offenbar ist die Situation bei seinem Auftauchen eskaliert. Die beiden Männer nahmen den gesundheitlich angeschlagenen Mittvierziger in den Schwitzkasten, entwendeten ihm blitzschnell das Sportgerät aus Aluminium, schlugen damit zu, auch auf den Kopf, und traktierten den am Boden liegenden Mann obendrein mit Fäusten und Tritten.
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In ihrem Plädoyer stellt Staatsanwältin Katharina Kliehm „die unfassbare Brutalität“ kombiniert mit bedingtem Tötungsvorsatz in den Mittelpunkt. Dass keiner der Schläge tödlich ausging, bezeichnet sie als „reines Glück“. Die Anklagevertreterin fordert für den 31-jährigen Stefan L., bei dem ein Alkoholwert von weit über drei Promille festgestellt wurde, eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren. Sechs Jahre nennt sie für den 26-jährigen Kumpel Dawid B. (mit geringerem Alkoholpegel).
Baseballschläger-Attacke in Mannheim: Opfer empfand Todesangst
Anwältin Sabrina Hausen, die das Opfer als Nebenkläger vertritt, hebt hervor, dass ihr Mandant Todesangst empfunden habe und bis heute unter der Attacke psychisch leide. Die Strafanträge der Staatsanwältin hält sie für angemessen. Die Verteidigung beschäftigt vor allem der Vorwurf des bedingten Tötungsvorsatzes. Außer dem Alkohol als „treibende Kraft“, so Brigitte Albiez, Anwältin von Dawid B., habe es überhaupt kein Motiv gegeben, den Nachbar umzubringen.
Auch für ihren Mandanten geht sie, anders als der Sachverständige, von verminderter Schuldfähigkeit aus. Sie plädiert für eine Strafe, die vier Jahre nicht übersteigt. Es stehe außer Zweifel, dass sich die zwei Angeklagten für ihre Tat verantworten müssen, sagte Verteidiger Ekkart Hinney. Allerdings gelte es zu berücksichtigen, dass der Baseballschläger in der Hand des wütenden Nachbars „enormes Eskalationspotenzial“ gehabt habe. Angesichts des Alkoholmissbrauchs habe sein Mandant Stefan L. „reflexhaft gehandelt“, sei gar nicht mehr in der Lage gewesen, über irgendetwas nachzudenken - auch nicht über eine mögliche Todesfolge. Hinney lässt das Strafmaß offen. Das Urteil wird am Donnerstag, 29. Juni, um 15 Uhr verkündet.
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