Berlin. Es gibt diese Briefe, da fällt einem beim Lesen die Kinnlade herunter. Kurz vor dem Ruhestand erhalten viele Sparerinnen und Sparer so ein Schreiben. Und zwar die rund eine halbe Million Menschen mit einem Riester-Banksparplan. Was da drinsteht, können die meisten Verbraucher im ersten Moment kaum glauben.
Zusätzlich zur Höhe und den Gestaltungsoptionen der Rente geht es dabei vor allem um Geld, das sie zahlen sollen. Konkret: Gebühren für den Abschluss einer zusätzlichen Rentenversicherung, damit die Rente bis ins hohe Alter ausgezahlt werden kann. Bei vielen Verträgen sind die Gebühren hohe dreistellige Beträge, bei manchen auch vierstellige.
Zweifelhaft sind die Kosten in jeder Hinsicht, manchmal auch rechtswidrig. Zumindest hat der Bundesgerichtshof (BGH) bei einer Klage gegen die Sparkasse Günzburg-Krumbach bereits im November 2023 in höchster Instanz entschieden, dass der Anbieter keine nachträglichen Kosten erheben darf, von denen die Sparerinnen und Sparer zu Vertragsabschluss noch nichts wussten (Az.: XI ZR 290/22).
Viele Banken sind nicht an Urteil des BGH gebunden
Das Problem ist, dass die meisten anderen Banken an dieses Urteil nicht gebunden sind. Sie argumentieren, dass es für sie und ihre speziellen Vertragsklauseln nicht gelte. Und hoffen, dass sich viele Kunden damit abspeisen lassen. Das ist ärgerlich für die betroffenen Verbraucher. Denn um sich gegen die Kosten zu wehren, müssen sie einen mehrstufigen Prozess durchlaufen. Dennoch empfiehlt das Verbraucherportal Finanztip, sich nicht mit den hohen Gebühren zufriedenzugeben.
Es ist möglich, gegen die Kosten für die zusätzliche Rentenversicherung im Alter Widerspruch einzulegen. Gleichzeitig lohnt es sich, von der Bank ein neues Angebot für die Auszahlphase anzufordern. Bei Finanztip gibt es dafür eine Widerspruchsvorlage. Finanztip hat die Rückmeldungen von einigen Banken ausgewertet, die von Leserinnen und Lesern zur Verfügung gestellt wurden.
Nur wenige Geldinstitute zeigen sich in dieser Stichprobe kooperativ. Einige wenige erstatten die Gebühren vollständig, manche bieten die Hälfte an. Die meisten Banken verweisen mit komplizierten Texten auf diverse Klauseln und vertragliche Regelungen. Immer mit dem gleichen Ergebnis: Die Kosten werden nicht erstattet.
Schlichtungs- oder Beschwerdestelle bei Banken einschalten
Zeigt sich die Bank uneinsichtig, kann man die nächsthöhere Stelle einschalten. Bei Sparkassen ist das die Schlichtungsstelle, bei Volks- und Raiffeisenbanken die Beschwerdestelle. Das sind Institutionen, die geschaffen wurden, um Vertragsstreitigkeiten durch Kompromisse zu lösen und so den Gang vor Gericht zu vermeiden. Die Beschwerde bei den Stellen ist kostenlos. Am Ende des Verfahrens steht in der Regel ein unverbindlicher Schlichtungsvorschlag. Bank und Verbraucher können den Vorschlag annehmen, sie müssen aber nicht.
Bringt auch dieser Weg nicht den gewünschten Erfolg, hilft nur, selbst gegen die Kosten zu klagen. Ohne eine Rechtsschutzversicherung kann das allerdings teuer werden. Dementsprechend ist dieses Vorgehen nur für Verbraucher sinnvoll, die mit einer Klage kein finanzielles Risiko eingehen.
Denn auch wenn der Bundesgerichtshof in einem Fall gegen die Sparkasse Günzburg-Krumbach im Sinne des Kunden entschieden hat: Eine Garantie, dass ein anderes Urteil in einem ähnlich gelagerten Fall genauso ausfallen wird, gibt es nicht.
Es gibt allerdings eine Möglichkeit, die Kosten für die Auszahlungsphase zu umgehen. Und zwar, wenn die Rente aus dem Riester-Vertrag kleiner ist als ein bestimmter Wert. Im Jahr 2024 liegt dieser bei 35,35 Euro pro Monat. Ist das der Fall, kann das gesamte Guthaben direkt zu Rentenbeginn als Einmalzahlung ausgezahlt werden.
Das nennt sich Abfindung als Kleinbetragsrente. Hierbei ist es meist sinnvoll, die Auszahlung auf den 1. Januar des Folgejahres zu legen, um möglichst wenig Steuern darauf zu zahlen. Denn das Einkommen im ersten vollen Jahr des Ruhestands ist in der Regel niedriger als das im letzten (Teil-)Arbeitsjahr.
Einen Teil des Guthabens können sich Sparer auszahlen lassen
Ist die monatliche Riester-Rente höher als 35,35 Euro, kann ein anderer Kniff helfen, die Kosten für die Auszahlungsphase zumindest zu reduzieren. Bis zu 30 Prozent des Guthabens können sich Riester-Sparer unabhängig von der Rentenhöhe zu Beginn des Ruhestands auf einen Schlag auszahlen lassen.
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Finanztip empfiehlt, davon Gebrauch zu machen. Das verringert nicht nur die Summe, welche für die ab 85 greifende Rentenversicherung vom Guthaben abgezwackt wird, sondern senkt auch die Kosten dieses Vertrags. Denn die werden anteilig berechnet. Zusätzlich bekommen Verbraucher so immerhin schon einen Teil ihres eingezahlten Geldes zurück – unabhängig davon, wie alt sie werden.
Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucherinnen und Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung. ZRB
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