Immobilien

So viel Geld gibt der Staat beim Modernisieren dazu

Förderprogramme machen Kredite für den Kauf oder die Sanierung deutlich günstiger. Damit lassen sich viel Geld und Steuern sparen

Von 
Steffen Preißler
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Für Komplettsanierung oder Einzelmaßnahmen stehen vergünstigte Darlehen und direkte Zuschüsse bereit. © Fabian Linden/dpa

Berlin. Hohe Zinsen machen den Kauf oder Bau von Immobilien immer schwieriger. Dazu steigen die Anforderungen an die Energieeffizienz von Häusern. Welche staatliche Förderung gibt es für Immobilienkäufer und Modernisierer? Werden junge Familien besonders durch zinsgünstige Kredite unterstützt? Kann ich mit Sanierungen auch Steuern sparen? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Gibt es für Bestandsobjekte zinsverbilligte Kredite?

Unabhängig vom Einkommen der Immobilienkäufer gibt es bei der staatlichen Förderbank KfW einen Kredit von bis zu 150 000 Euro (Programm 261). Damit wird Sanierung oder Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses gefördert. Der tatsächliche Kreditbetrag ist davon abhängig, welchen Standard man beim Effizienzhaus erreicht. Für das Effizienzhaus 70, das 30 Prozent weniger Energie verbraucht als ein Referenzgebäude, gibt es maximal 120 000 Euro zinsverbilligten Kredit und einen Tilgungszuschuss von zehn Prozent (12 000 Euro), sodass nur 108 000 Euro zurückgezahlt werden müssen.

Wer 150 000 Euro abrufen möchte, muss einen höheren Standard beim Effizienzhaus (zum Beispiel Effizienzhaus 40) erreichen und eine Heizung einbauen, die den Energiebedarf des Hauses zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien deckt. Das ist etwa eine Wärmepumpe. In diesem Fall würde dann der Tilgungszuschuss auf 37 500 Euro (25 Prozent) steigen. Die Rückzahlungssumme schrumpft also auf 112 500 Euro.

Je nach Gesamtlaufzeit des Kredits liegt der Effektivzins zwischen 0,12 Prozent und 1,41 Prozent. Für den niedrigsten Zins müsste der gesamte Kredit schon nach zehn Jahren zurückgezahlt sein. Bei 1,41 Prozent hat man 30 Jahre dafür Zeit. Die Zinsbindungsfrist liegt aber immer nur bei zehn Jahren. Der Kredit muss über die Hausbank beantragt werden. Zum Vergleich: Am freien Markt beträgt der Zinssatz dafür im Schnitt 3,90 Prozent.

Was ist, wenn ich nur einzelne Dinge modernisieren will?

„Vorhaben wie etwa der Austausch der Heizung oder die Erneuerung von Fenstern und Türen werden von der KfW nur im Rahmen einer Komplettsanierung gefördert“, sagt Grit Kurth vom Baugeldvermittler Dr. Klein. „Die richtige Anlaufstelle für Einzelmaßnahmen, die auf eine energetische Verbesserung abzielen, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).“ Anders als bei der KfW gibt es beim Bafa direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Antragstellung muss vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgen. Es ist ratsam, einen Energieeffizienz-Experten einzubinden. Er erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der sowohl Sanierungsmöglichkeiten als auch Kosten auflistet. Die Erstellung des iSFP wird ebenfalls vom Bafa bezuschusst.

Wie sieht die Förderung konkret aus?

Das Bafa fördert maximal 40 Prozent der Investitionen in Höhe von 60 000 Euro. Also beträgt der maximale Zuschuss 24 000 Euro. Es gibt eine Grundförderung, die sich durch Boni noch erhöhen kann.

Wie werden junge Familien gefördert?

Das KfW-Programm 300 richtet sich konkret an Familien mit mittlerem und geringem Einkommen. So darf das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht mehr als 60 000 Euro betragen. Ab dem zweiten Kind steigt die Einkommensgrenze um jeweils 10 000 Euro. Je mehr Kinder und je klimafreundlicher der Neubau, desto mehr Kredit gibt es. Bei zwei Kindern und nicht ganz so strengen Bauanforderungen liegt der maximale Kreditbetrag bei 140 000 Euro und der Effektivzins bei 1,16 Prozent bei zehnjähriger Zinsbindung. Maximal sind 240 000 Euro Kreditsumme drin. Voraussetzung: fünf Kinder und höchster nachhaltiger Baustandard.

Lassen sich durch Modernisie-rungen Steuern sparen?

„Immobilieneigentümer können seit Anfang 2020 eine steuerliche Förderung bekommen, wenn sie ihr Haus energetisch sanieren“, sagt Udo Reuß vom Verbraucherportal Finanztip. „Darunter fallen Maßnahmen wie die Wärmedämmung, der Austausch von Fenstern oder eine neue Heizung.“ Das Finanzamt erstattet 20 Prozent der Kosten. Die maximale Erstattung liegt bei 40 000 Euro. Dazu müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass man die Immobilie selbst bewohnt und sie mindestens zehn Jahre alt ist. Die Arbeiten müssen von Fachbetrieben ausgeführt werden und diese müssen zudem bestätigen, dass gesetzliche Mindestanforderungen eingehalten wurden.

Alternativ gibt es die Bestätigung von einem Energieberater, der die Planungen begleitet hat. Die Steuerermäßigung ist mit anderen Förderungen wie vom Bafa nicht kombinierbar.

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