Meine Gasheizung ist fünf Jahre alt. Ich möchte sie noch nicht erneuern, mich aber unabhängiger vom Gas machen. Kann ich meine Heizung erweitern?
Mannheim. Grundsätzlich ja. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Gasheizung mit erneuerbaren Energien zu kombinieren – eine sogenannte Hybridheizung. Dabei wird die Gasheizung mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien gekoppelt. Das können Thermische Solaranlagen einer gewissen Größe sein, zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, oder Holzpelletöfen mit Wassertasche. Auch Wärmepumpen zur Unterstützung der Heizung kommen infrage – wenn das Heizen mit niedrigen Vorlauftemperaturen aufgrund etwas höherer Außenlufttemperaturen für die Wärmepumpe effizient möglich ist.
Wir besitzen ein Reihenendhaus aus dem Jahr 1986. Momentan heizen wir mit Öl. Müssen wir auf eine andere Heizung umsteigen oder können wir bei Öl bleiben? Und worauf müssen wir bei einer neuen Heizung achten?
Generell ist der Einbau einer Ölheizung bis 2025 noch möglich. Wenn Sie weiter mit Öl heizen möchten, sollten Sie über den zusätzlichen Einsatz von Erneuerbaren Energien nachdenken, zum Beispiel Solarthermie. Möchten Sie umweltschonender heizen, ist der Einbau einer Pelletheizung denkbar. Den ohnehin vorhandenen Aufstellraum für das Heizöl können Sie optimal in einen Lagerraum für Pellets umbauen lassen. Für den kompletten Umstieg von Ölheizung auf Pelletkessel erhalten Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Für eine Solarthermieanlage alleine können Sie auch staatliche Fördermittel in Höhe von bis zu 30 Prozent beantragen. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Bauvorhabens beim BAFA vorliegen.
In unserem Zweifamilienhaus von 1974 ist eine Ölzentralheizung, die langsam ausgetauscht werden muss. Größere Sanierungsmaßnahmen haben wir bisher nicht unternommen. Zu welchem Heizsystem raten Sie? Mit welchen Kosten müssen wir rechnen, und wo gibt es Zuschüsse?
Die beste Energie ist die, die man nicht benötigt. Daher ist es sinnvoll, sich die Gebäudehülle anzusehen: Sind Dach, Fenster und Fassade ausreichend gedämmt? Falls nicht, empfehle ich, damit anzufangen. Für energieeffiziente Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gibt es für Kosten von maximal 60 000 Euro einen Zuschuss von 20 Prozent, im Höchstfall also 12 000 Euro. Sollten Sie nur die Heizung tauschen wollen, empfehle ich eine Pelletanlage mit thermischer Solarthermie für die Warmwasserbereitung und eventuell zur Heizungsunterstützung.
Mein Haus ist Baujahr 1955. Bisher heize ich mit Gas, möchte aber auf nachhaltige Energien umstellen. Kann ich eine Wärmepumpe einbauen?
Wärmepumpen sind nur bei gut gedämmten Gebäudehüllen sinnvoll – das heißt mit einem guten energetischen Niveau von Außenwand, Dach, Fenstern und Kellerdecke. Außerdem sind Flächenheizungen (Fußboden- oder Wandheizung) empfehlenswert, da bei Heizkörpern und hoher Vorlauftemperatur die Leistung der Wärmepumpe unter Umständen nicht ausreicht oder hohe Stromkosten drohen, weil mit großem Verbrauch zu rechnen ist.
Ich interessiere mich für eine Brennstoffzelle. Unter welchen Voraussetzungen ist die Technik empfehlenswert?
Die Brennstoffzellen-Heizung gehört zu den stromerzeugenden Heizungen. Dazu wird der benötigte Wasserstoff aus Erdgas gewonnen. Außerdem braucht man zur Deckung der Spitzenlast einen Heizkessel. Die Anschaffungskosten sind im Vergleich zu anderen Heizungssystemen höher – und müssen vor allem über die Einspeisung und eigene Nutzung des erzeugten Stroms erwirtschaftet werden. Bei niedrigem Eigenverbrauch gelingt das meistens nicht. Um ein solches System wirtschaftlich zu betreiben, sollte ein Gebäude im Idealfall einen möglichst hohen, ganzjährigen Wärmebedarf haben.
Ich plane, meine Gasheizung durch eine Wärmepumpe zu ersetzen. Gleichzeitig möchte ich eine Photovoltaikanlage auf meinem Dach installieren. Kann die Solaranlage den Strombedarf der Wärmepumpe decken?
Eine Photovoltaikanlage kann unter guten Bedingungen Strom für die Wärmepumpe liefern. Der Strom vom eigenen Dach ist günstiger als der aus dem Netz. Das senkt Ihre Heizkosten. Wie hoch die Ersparnis ausfällt, ist allerdings von vielen Punkten abhängig und muss im Einzelfall berechnet werden. Klar ist aber, dass der Strom aus einer üblichen Solaranlage auf dem Einfamilienhaus nicht annähernd reicht, um die Wärmepumpenheizung allein zu betreiben. Die meiste Heizleistung wird im Winter benötigt – also dann, wenn die geringsten Solarerträge zu erwarten sind. In jedem Fall steigert es die Rendite Ihrer Solarstromanlage, wenn sie eine Wärmepumpe einbinden. Denn so kann mehr erzeugter Strom selbst genutzt werden. Das ist lukrativer als die Einspeisung ins Netz. Damit der Solarstrom immer sinnvoll zur Heizung, zu anderen Geräten im Haushalt und ins Netz verteilt wird, benötigen Sie ein Energiemanagementsystem. Das wird in der Regel an den Wechselrichter angeschlossen und übernimmt die Steuerung des Stromflusses.
Wir wohnen in einem Reihen- mittelhaus aus 2008. Gerne würden wir vom Gas auf eine Wärmepumpe umsteigen. Jetzt wird uns immer wieder gesagt, dass Wärmepumpen großen Lärm verursachen. Stimmt das?
Bei Grundwasser- und Erdwärmepumpen sind keine Lärmprobleme zu erwarten. Luftwärmepumpen verursachen mit ihren großen Ventilatoren Geräusche. Die können Nachbarn stören, aber auch Sie selbst. Und zwar auch, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Zwar sind die Geräte in den vergangenen Jahren immer leiser geworden. Doch um Problemen vorzubeugen, sollten Sie zwei Punkte beachten. Erstens: Achten Sie bei der Entscheidung für ein konkretes Modell auf den Schallausstoß. Ein Messwert dazu ist auf dem Effizienzlabel jedes Geräts angegeben. Der Durchschnitt liegt etwa bei 50 dB (Dezibel), es gibt aber auch Geräte mit 30 dB. Moderne Geräte haben zudem teils einen besonders leisen Nachtmodus. Zweitens: Ermitteln Sie zusammen mit dem Fachbetrieb den optimalen Aufstellort. Dabei geht es nicht nur um den Abstand vom Nachbarhaus. Auch die günstige Schallabsorption zum Beispiel durch Hecken ist einzubeziehen – genauso wie die nachteilige Schallreflexion an Hauswänden.
Kann ich eine Luftwärmepumpe mit einem anderen Heizsystem kombinieren?
Wenn eine Luftwärmepumpe nicht die nötige Heizleistung erbringt, kann sie mit einem zweiten Wärmeerzeuger kombiniert werden – zum Beispiel mit einem Gas-Brennwertkessel. Ein solches System mit zwei verschiedenen Wärmeerzeugern nennt man auch „bivalent“. Dabei können beide Elemente in einem Kombigerät vereint sein oder einzeln bestehen. In jedem Fall sind sie verbunden durch eine gemeinsame Steuerung. In der Praxis sorgt dann die Wärmepumpe für eine Grundleistung. Der andere Wärmeerzeuger springt ein, wenn bei besonders niedrigen Außentemperaturen zeitweise sehr hoher Heizbedarf besteht. Oder wenn Warmwasser benötigt wird. Eine intelligente Steuerung regelt die Hybridheizung vollautomatisch. Dabei können Sie wählen, ob das Ziel der jeweils momentan finanziell günstigste Betrieb ist oder derjenige mit dem geringsten CO2-Ausstoß.
Wann macht eine Photovoltaik-anlage auf dem Dach Sinn?
Eine wichtige Bedingung ist eine möglichst verschattungsfreie Dachfläche mit einer stabilen, asbestfreien Dachdeckung. Außerdem sind die Ausrichtung der Fläche und die Sonneneinstrahlung entscheidend. Optimal ist eine Südausrichtung und eine Dachneigung von 30 Grad. Neigungen von unter 25 oder über 60 Grad können den Stromgewinn um bis zu zehn Prozent verringern. Obwohl sie nicht so hohe Erträge wie nach Süden ausgerichtete Flächen bringen, sind heute auch Anlagen auf Ost- und Westdächern oft sinnvoll. Das hat auch mit einer technischen Vorgabe aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu tun. Denn Photovoltaikanlagen sollen nur maximal 70 Prozent der Nennleistung der Module ins Netz einspeisen. Bei Ost- und Westdächern bleibt die Maximalleistung der Gesamtanlage ohnehin meist unterhalb der 70-Prozent-Grenze, so dass kein Ertrag verloren geht.
Ich überlege, mir ein Elektroauto anzuschaffen und würde es gerne mit Strom aus meiner Photovoltaikanlage laden. Geht das?
Das klappt sogar sehr gut. Ihr Elektroauto wird so auf jeden Fall mit grünem Strom geladen. Sie sollten einen Elektriker zurate ziehen und sich eine Wallbox installieren lassen. Eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 5 kWp liefert jährlich bis zu 5000 kWh (Kilowattstunden) Strom. Liegt der Verbrauch Ihres Elektroautos bei 17 kWh/100 km, fahren Sie fast 2500 km im Monat emissionsfrei.
Ich möchte als Mieter auf meinem Balkon eine Mini-Solaranlage installieren. Ist das möglich?
Mittlerweile dürfen Sie diese Mini-Solaranlagen auf Ihrem Balkon installieren. Sie sollten aber trotzdem vorher mit Ihrem Vermieter sprechen. Die Anlagen dürfen bis zu 600 Watt groß sein. Das ist ausreichend, um die Grundlast einer Wohnung abzudecken. Sie müssen auch diese kleinen Anlagen im Marktstammdatenregister und beim Energieversorger anmelden. Es kann vorkommen, dass durch das Stecker-Solargerät der herkömmliche Stromzähler mit Drehscheibe und ohne Rücklaufsperre rückwärts läuft. Deshalb fordern Netzbetreiber in den meisten Fällen, einen neuen elektronischen Zähler zu installieren, der beide Richtungen erfasst.
Weitere Tipps
- Die Verbraucherzentralen bieten kostenlose Onlineseminare zu Energiethemen an. Einen Überblick über die Termine finden Sie im Internet:
- Baden-Württemberg: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/energie/onlineseminare-der-energieberatung-59522
- Rheinland-Pfalz: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp
- Hessen: https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/veranstaltungen
- Eine Übersicht über regionale Energie- und Klimaschutzagenturen in Baden-Württemberg gibt es unter www.reabw.de
- In Hessen gibt die Landesagentur Energie (Lea) Tipps: www.lea-hessen.de
Mein Stromanbieter ist pleite gegangen. Nun bin ich bei den lokalen Stadtwerken im Grundtarif. Der ist aber ziemlich teuer. Ist es momentan möglich, einen günstigen Anbieter zu finden?
Die momentane Situation ist nicht einfach für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wenn Sie sich auf die Suche nach einem neuen Anbieter machen, sollten Sie sowohl den Grundpreis als auch den Arbeitspreis im Blick behalten. Denn nur, wenn Sie die Gesamtkosten sehen, können Sie die Preise wirklich vergleichen. Wenn Ihr Preis momentan zwischen 30 und 35 Cent pro Kilowattstunde liegt, ist es ratsam, erst einmal bei diesem Anbieter zu bleiben – selbst wenn es sich um die Grundversorgung handelt. Sie hat den klaren Vorteil, dass der örtliche Versorger den Strom liefern muss. Daher sollte man in diesen relativ günstigen Tarifen überwintern und sich dann nach einem neuen Anbieter umsehen, wenn sich der Energiemarkt wieder etwas beruhigt hat.
Ich bin auf der Suche nach einem neuen Energieanbieter. Wie kann ich mich vor unseriösen Angeboten schützen?
Für eine schnelle Einschätzung können Sie die Erfahrungen anderer Kunden nutzen. Typische Probleme sind beispielsweise, dass Jahres- oder Schlussrechnungen nicht erstellt, Boni oder Guthaben nicht ausgezahlt werden oder die Preise drastisch steigen. Als Quellen für Ihre Recherche eignen sich zum einen die Internetseiten der Anbieter selbst. Wenn Sie zum Beispiel keine klaren Produktbeschreibungen, Kontaktmöglichkeiten oder Hinweise zum Unternehmen finden, sollten Sie sich nicht auf einen Vertrag einlassen. Außerdem können Sie veröffentlichte Urteile und Abmahnungen der Verbraucherzentralen hinzuziehen. Ist in Vergleichsportalen ein Anbieter schlecht bewertet, ist ebenfalls von ihm abzuraten.
Mein Gaslieferant hat letzte Woche die Preise stark angehoben. Nun habe ich bei einem anderen Anbieter ein deutlich besseres Angebot gesehen. Kann ich meinen Vertrag mit dem teureren Anbieter kündigen?
Es ist wichtig, dass Sie jeden Brief und jede E-Mail Ihres Gasanbieters genau durchlesen – auch wenn das Schreiben zunächst unwichtig wirkt! Es ist immer möglich, dass die Schreiben eine Preiserhöhung enthalten. Wenn Sie eine bemerken, prüfen Sie eine mögliche Ersparnis durch einen Anbieterwechsel. Sie haben in der Regel bei jeder Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht. Bei einem Sondervertrag setzt das Sonderkündigungsrecht eine Vertragsänderung voraus, was eine Preisänderung in den allermeisten Fällen ist. Der Vertrag kann dann zu dem Zeitpunkt beendet werden, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt. Steigen die Preise also zum Beispiel am 1. Januar, können Sie bis zum 31. Dezember kündigen. Das heißt: Bis zum 31. Dezember muss Ihre Kündigung beim Unternehmen eingehen.
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