E-Rezept

Medikamente gibt es künftig per App - so funktioniert das "E-Rezept"

Der rosa Papierzettel zum Verschreiben von Medikamenten ist in die Jahre gekommen. Ab 1. September wird das ärztliche Rezept daher stufenweise durch eine digitale Lösung ersetzt. Doch wie funktioniert das E-Rezept?

Von 
Laura Réthy
Lesedauer: 
So sieht die geöffnete App „Das E-Rezept“ auf dem Smartphone aus. © Mohssen Assanimoghaddam/dpa

Berlin. In deutschen Arztpraxen und Apotheken soll es bald digitaler und damit auch einfacher zugehen. Denn ab dem 1. September beginnt die Einführung des sogenannten E-Rezepts. Dieses elektronische Rezept soll künftig den rosa Papierzettel zum Verschreiben von Medikamenten ablösen.

Dass Deutschland nun mit dem E-Rezept arbeitet, bestimmte der Gesetzesgeber 2020 im Patientendaten-Schutz-Gesetz. Ursprünglich war die Einführung bereits für Januar 2022 vorgesehen, doch wegen technischer Schwierigkeiten musste das Bundesgesundheitsministerium den Start vorerst verschieben. Und nun hat sich auch eine von zwei Pilotregionen, in denen der Einsatz des E-Rezepts erprobt werden sollte, vorerst aus Datenschutzgründen aus dem Test zurückgezogen. Bis die digitale Lösung flächendeckend eingeführt ist, wird es also noch einige Monate dauern.

Wie unterscheidet sich das E-Rezept vom Papierrezept?

Elektronisches Rezept – das klingt erst mal kompliziert. Doch der Ablauf, wie Patientinnen und Patienten an ihre Medikamente kommen, ändert sich nicht so sehr: Künftig sollen Ärzte und Ärztinnen verschreibungspflichtige Medikamente nicht mehr per Papierrezept verordnen, sondern über ein digitales Rezept. Dieses wird verschlüsselt auf einem zentralen Speicher abgelegt.

Anschließend gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Patienten, um das E-Rezept in der Apotheke einzulösen: Personen ohne Smartphone können den Code des E-Rezepts in der Arztpraxis auf Papier ausdrucken und anschließend in der Apotheke einlesen lassen.

Auch über die elektronische Gesundheitskarte sollen die Apothekerinnen und Apotheker die Digitalrezepte ablesen können. Die wohl einfachste Art dürfte die „E-Rezept“-App sein, die die Firma Gematik für das Bundesgesundheitsministerium entwickelt hat.

Mehr zum Thema

Gesundheit

E-Rezept soll jetzt wirklich kommen

Veröffentlicht
Von
dpa
Mehr erfahren

Wie nutzt man die E-Rezept-App?

Die App „Das E-Rezept“ können sich Patienten und Patientinnen auf ihr iPhone, iPad oder Android-Handy und -Tablet herunterladen. Wichtig ist, dass das Smartphone NFC-fähig ist – dafür benötigen die Telefone mindestens Android 7 oder iOS 14. „NFC“ steht für „Near Field Communication“ und meint eine kontaktlose Datenübertragung.

Damit die Patienten die vollen Funktionen der App nutzen können, brauchen sie außerdem eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion und die dazugehörige PIN-Nummer. Ob die Karte eine NFC-Funktion hat, erkennt man an der sechsstelligen Nummer unter den Deutschlandfarben der Karte. Die PIN muss extra bei der Krankenkasse angefordert werden. „Aufgrund des aktuellen Chipmangels kann es aber dauern, bis alle gesetzlich Versicherten mit entsprechenden Karten ausgestattet sind“, sagt Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale NRW.

Nach der Anmeldung in der App können die Patienten ihre Rezepte ansehen und nach Apotheken suchen. Dadurch sollen sie vorab überprüfen können, ob eine Arznei vorrätig ist, um sie gegebenenfalls auch vorbestellen zu können.

Was sind die Vorteile des elektronischen Rezepts?

Das Wichtigste sei der Komfort-Aspekt, sagt Wolter. „Für den Patienten bedeutet das E-Rezept eine Zeitersparnis. Er kann sein Rezept zum Beispiel online einlösen und das Medikament in der Apotheke vor Ort reservieren oder es sich von dort liefern lassen. Es kann auch direkt an eine Versandapotheke geschickt werden.“ Auch sei das digitale Rezept weniger fehleranfällig. Und wer nicht so internetaffin sei, für den habe es keinen Nachteil, sagt Wolter. „Es entfällt nur das rosa Rezept.“

Newsletter "MM Business" - kostenlos anmelden!

Das E-Rezept soll es den Patienten und Patientinnen aber künftig nicht nur einfacher machen, ihre Arzneien abzuholen: Perspektivisch ist geplant, dass die App Informationen über mögliche Wechselwirkungen oder Erinnerungen zur Einnahme bereitstellt.

Auch für Eltern oder pflegende Angehörige kann das digitale Rezept eine Entlastung sein. „Es können weitere Familienmitglieder mit einem eigenen Profil in die App aufgenommen werden“, sagt Sabine Wolter. Die Zahl der Profile ist unbegrenzt. Voraussetzung ist auch hier, dass die Familienmitglieder ebenfalls eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte haben.

Das Bundesgesundheitsministerium verspricht sich weniger bürokratischen Aufwand und mehr Sicherheit durch die Neuerung: „Das E-Rezept ist fälschungssicher und unterstützt Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen bei der Zusammenarbeit“, kündigt das Ministerium an.

Ab wann kommen E-Rezepte flächendeckend zum Einsatz?

Das E-Rezept wird fließend ausgerollt. Den Anfang machen die Apotheken. Ab dem 1. September soll jede Apotheke technisch in der Lage sein, ein E-Rezept einzulösen und mit der Krankenkasse abzurechnen. Laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) ist das tatsächlich der Fall. Aktuell laufen laut Abda Schulungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Apotheken im Umgang mit den E-Rezepten.

Für ärztliche Praxen und Kliniken ist die entsprechende Software hingegen noch nicht verpflichtend. Hier soll das E-Rezept in drei Stufen eingeführt werden. Den Anfang sollten ebenfalls ab dem 1. September zwei Regionen mit einer Pilotphase machen: Westfalen-Lippe (NRW) und Schleswig-Holstein.

Doch die Datenschutzbehörde in Schleswig-Holstein hat einen Testlauf in ihrem Bundesland noch vor Beginn gestoppt. In Stufe zwei und drei sollen weitere Regionen folgen. Insgesamt könnte dieser Prozess laut Gematik bis zum Frühjahr 2023 dauern.

Für Privatversicherte ist der Service aktuell übrigens noch nicht ausgerollt. Die blauen Papierrezepte wird es also vorerst weiterhin geben - genauso wie die grünen Rezeptscheine für alternative Arzneien ohne Rezeptpflicht.

Autor

Copyright © 2025 Mannheimer Morgen