Mannheim. Die Regelungen und Verbote in der Corona-Krise sorgen bei Verbrauchern immer wieder für Unsicherheit, etwa bei der Frage, ob Handwerker noch beschäftigt werden dürfen. Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald gibt in diesem Fall ganz klar Entwarnung: „Natürlich darf ein Handwerksmeister arbeiten – unter Wahrung der von der Landesregierung vorgeschriebenen Hygienestandards, insbesondere unter Wahrung des Mindestabstands“, so ein Sprecher der Handwerkskammer.
Ausgenommen sind nur Handwerker, die aufgrund der Corona-Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung geschlossen wurden (etwa Friseure oder Kosmetiker). Und natürlich dürfe auch ein Handwerker, etwa ein Sanitärfachmann die Wohnung von Kunden betreten – an jedem Werktag. Dies bestätigt auch die Obermeisterin der Sanitär-Innung Mannheim, Silvia Altenbach-Bülles. Und das gelte auch für Notfälle am Wochenende. Ähnliche Regelungen für Handwerker gelten auch in den Nachbarländern Hessen und Rheinland-Pfalz. be
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