Rhein-Neckar. Bei den momentanen und künftig auf sie zukommenden Energiepreisen denken viele Haus- und Wohnungsbesitzer an Alternativen zu den Brennstoffen Gas und Öl. Diese liegen in den erneuerbaren Energien, jedoch sind solche modernen Anlagen meistens mit hohen Investitionen verbunden. Das gilt genauso für Maßnahmen, die Gebäude energieeffizienter machen. Seit Kurzem gibt es dafür weniger Geld vom Staat, nachdem Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die Förderung reformiert hatte.
Damit gibt es bei der staatlichen Förderbank KfW neue Bedingungen für Zuschüsse. Für Anträge seit dem 15. August sind die Fördersätze für Einzelmaßnahmen – also etwa den Austausch von Fenstern oder eine gedämmte Fassade – im Allgemeinen um fünf bis zehn Prozentpunkte gesenkt worden. Gab es früher für einen Fensteraustausch bis zu 25 Prozent, sind jetzt nur noch etwa 20 Prozent Zuschuss möglich. Der Einbau einer Wärmepumpe ist jetzt bei 40 statt zuvor 50 Prozent Förderung gedeckelt. Ebenfalls reduziert wurden die Maximalbeträge. Für Wärmepumpen gibt es jetzt höchstens 24 000 Euro, statt zuvor bis zu 30 000 Euro.
Auch die landeseigene L-Bank fördert die energetische Sanierung von älteren Gebäuden. „Grundsätzlich hat die L-Bank das Produktangebot als solches nicht eingeschränkt oder gekürzt“, teilte das Institut auf Nachfrage mit. Vielmehr sei beabsichtigt, „dieses Fokusthema zukünftig bedarfsgerecht zu stärken“. Zusätzliche Förderimpulse sollen durch neue Programmangebote, -anpassungen und -erweiterungen gesetzt werden.
Wegen der bestehenden (Refinanzierungs-)Kooperationen mit der KfW sei die L-Bank gleichzeitig dazu verpflichtet, Anpassungen am Bundesanteil der gemeinsamen Kooperationsprogramme vorzunehmen. Die landesseitige Förderkomponente sei davon aber zunächst nicht betroffen. Die Bank betont, in der sozialen Wohnbauförderung gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg eine Lösung gefunden zu haben. Für den Effizienzhausstandard 55 im Neubau, der aus der bundesseitigen Förderung gestrichen worden ist, biete die L-Bank in diesem Jahr eine Kompensationsförderung mit einem Zuschuss von bis zu 20 000 Euro je Wohneinheit.
Laut Olaf Ebling, selbstständiger Gas- und Wasserinstallateurmeister und Energieberater aus Mannheim, ist die Kürzung bei der Biomasse, meistens handele es sich dabei um Pellets, besonders drastisch ausgefallen – von 45 bis 55 auf jetzt zehn bis 20 Prozent. Laut des Experten werden aber immer noch bis zu 60 000 Euro Investitionskosten je Kalenderjahr und Wohneinheit vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
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Bis zu 20 Prozent für Gebäudehülle
Ebling betont, dass es trotz der Kürzungen immer noch viele Fördermöglichkeiten für Haus- und Wohnungsbesitzer gibt. „Für Verbesserungen an der Gebäudehülle, also Fenster, Fassade oder Kellerdecke, beträgt der Zuschuss 15 Prozent.“ Weitere fünf Prozent erhält, wer sich von einem Energieberater einen Sanierungsfahrplan hat erstellen lassen. Das sei eine Art Beratungsbericht, der den Ist-Zustand der Immobilie erfasst. Eine Verpflichtung, den Empfehlungen zu folgen, bestehe aber nicht.
Als die Kürzung der Förderungssätze bekanntwurde, habe er sich in den vier Wochen bis zum Stichtag vor Anfragen kaum retten können. „Es gab einen Run auf die alte Förderung, ich habe nur noch Anträge gestellt“, berichtet der Energieberater. Inzwischen sei die Nachfrage wieder auf das frühere Niveau zurückgegangen, aber immer noch sehr hoch.
Die Höhe der gewährten Zuschüsse sei abhängig von ihrer Wirkung auf das Gebäude. Vereinfacht gesagt gilt: Je besser der Standard oder die Wirkung zum Beispiel einer Wärmepumpe, desto höher fällt der Zuschuss aus. Wichtig bei der Planung ist die korrekte Reihenfolge, betont Olaf Ebling: „Ein Auftrag darf erst vergeben werden, wenn ein Antrag genehmigt ist.“ Wer also zu früh einen Handwerker beauftrage, dem drohe, bei den Zuschüssen leer auszugehen.
Finanzielle Erleichterungen könnten bald noch an anderer Stelle winken: Wer privat eine Photovoltaik (PV)-Anlage betreibt, soll von Steuererleichterungen und Bürokratieabbau profitieren und sich den Gang zum Steuerberater sparen können. Auf Initiative der Bundesländer will die Bundesregierung den Betrieb kleiner Anlagen gesetzlich ertragssteuerfrei stellen. Das soll für Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 Kilowatt (peak), bei Mehrfamilien- und gemischt genutzten Häusern pro Wohn- oder Gewerbeeinheit bei 15 Kilowatt (peak) liegen. Bisher liegt die Grenze bei 10 kWp. Hessen und Baden-Württemberg fordern darüber hinaus, die Vereinfachungsregel für die Einkommensteuer auf PV-Anlagen bis zu 30kWp auszudehnen.
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