Gastbeitrag

Energieeffizient modernisieren – das sind die Förderprogramme

Wer beim Hausbau oder einer Sanierung auf Energiesparen setzt, kann Zuschüsse bekommen. Welche Voraussetzungen gelten - ein Gastbeitrag von Tina Götsch (Verbraucherzentrale Baden-Württemberg)

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Tina Götsch
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Hand is adding gold money. There is a model house on the background. © Getty Images/iStockphoto

Stuttgart. Fördermittel gibt es viele. Doch wo und in welcher Höhe Maßnahmen gefördert und wie die Mittel dann auch richtig beantragt werden, ist für Laien nicht immer leicht verständlich. Grundsätzlich gilt als wichtigste Informationen für alle Förderanträge, dass die Fördermittel immer vor dem Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen. Konkret heißt das: vor der Beauftragung der Handwerker.

Die Fördermittel im Überblick

Auf Bundesebene ist der Großteil der Förderungen für eine energetische Sanierung in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG“ zusammengefasst. Hinzu kommen im Bereich „Erneuerbare Energie nutzen“ ein Kredit für den Einbau von erneuerbaren Energien und ein Zuschuss für die Installation einer Brennstoffzelle.

Grundsätzlich gilt: Alle Zuschüsse, also Geld, welches nicht zurückgezahlt werden muss, werden direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Die Ausnahme hiervon bildet lediglich der Zuschuss für die Brennstoffzelle, dieser muss wiederum bei der KfW beantragt werden. Die Beantragung und Auszahlung zinsgünstiger Kredite erfolgen grundsätzlich über die Hausbank, die dann die meist besseren Konditionen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an die Antragsteller weitergibt.

Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und Heizungserneuerungen vom BAFA

Für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, dem Tausch der Heizung, der Heizungsoptimierung oder dem Einbau einer Lüftungsanlage müssen die Zuschüsse online auf der Internetseite direkt beim BAFA beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist ein Gebäudealter von mindestens fünf Jahren, dann gilt das Haus laut Richtlinie als Bestandsgebäude. Gefördert werden alle Dämmungen an den Außenbauteilen, der Einbau von Fenstern, Türen und Toren, außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen sowie der Einbau einer Lüftungsanlage mit 15 Prozent der Kosten und maximal 60 000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr (600 000 Euro pro Gebäude). Weitere fünf Prozent werden als Bonus gezahlt, wenn die Maßnahmen schon im individuellen Sanierungsfahrplan genannt wurden. Die Zuschüsse für den Heizungstausch variieren zwischen 25 bis 35 Prozent, je nach eingesetzter Technik. Für den Einbau einer Luft-Wärmepumpe bekommt man zum Beispiel 25 Prozent. Wenn die Wärmequelle aber anstelle der Luft das Erdreich, Wasser oder Abwasser ist, wird die Förderung um weitere fünf Prozent erhöht. Und mit dem Kesseltauschbonus für den Ausbau von Kohle-, Öl-, Gaskesseln oder Nachtspeicherheizungen kommen weitere zehn Prozent dazu. Kleines Manko: Zentrale Gasheizungen müssen dafür mindestens 20 Jahre alt sein.

Und auch wer die Heizung noch nicht erneuern, aber grundlegend optimieren möchte, bekommt für eine mindestens zwei Jahre alte Heizungsanlage 15 Prozent der anfallenden Kosten (mindestens aber 300 Euro) erstattet. Neben dem hydraulischen Abgleich werden hier zum Beispiel der Einbau neuer Heizungsumwälzpumpen oder die Dämmung der Rohrleitungen gefördert.

Wie schon erwähnt, ist neben den klassischen Heizungsanlagen auch der Einbau einer Brennstoffzelle förderfähig. Bis zu 34 000 Euro können je nach installierter Leistung bei der KfW als Zuschuss beantragt werden.

Kredite für Effizienzhäuser und erneuerbare Energie bei der KfW

Die Kreditvarianten der BEG-Förderung umfassen den Bau oder Kauf eines Hauses, die Komplettsanierung eines Gebäudes sowie die Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen. Beim Neubau oder Kauf ist der Effizienzstandard 40 mit der Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien als Fördervoraussetzung angegeben. Für die Komplettsanierung muss es mindestens der Effizienzhausstandard 85 sein. Gesondert betrachtet werden hiervon nur die Baudenkmäler. Die Kriterien für die Förderung bei einer Umwidmung ergeben sich daraus, ob aus der Umwidmung eine Wohnfläche neu entsteht oder nur eine bestehende Wohnfläche erweitert wird. Je nach Fall gilt dies dann als Neubau oder Sanierung.

Ausgezahlt werden können die Kredite in unterschiedlichen Varianten und Laufzeiten, auch abhängig davon, ob es sich um einen einzelnen Eigentümer oder den Teil einer Eigentümergemeinschaft handelt. Dies sollte mit der Hausbank besprochen und auf die individuelle Situation angepasst werden. Wichtig zu wissen ist aber, dass es in jeder Kreditvariante und passend zum erreichten Effizienzhausstandard einen Tilgungszuschuss gibt, der bei der Rückzahlung direkt abgezogen wird. Bei der Komplettsanierung des Hauses zu einem Effizienzhausstandard 85 können das bis zu 6000 Euro, beim Effizienzhausstandard 70 schon bis zu 12 000 Euro je Wohneinheit sein.

Neben Maßnahmen an der Gebäudehülle kann bei der KfW auch der Einbau von erneuerbaren Energien mit Hilfe eines Kredits gefördert werden. Hierzu zählen alle erneuerbare Energien im Wärme-, als auch im Strombereich wie zum Beispiel der Einbau von Photovoltaikanlagen. Auch Wärmenetze und Anlagen, die über ein Contracting betrieben werden, werden über diesen Programmteil abgedeckt.

Förderung für Baubegleitung mitberücksichtigen

Auch wenn der reine Heizungstausch im Programmteil BEG-Einzelmaßnahmen nur noch durch den Heizungsbauer bestätigt werden kann, braucht man für umfangreichere Maßnahmen immer noch einen Sachverständigen. Vielleicht ist es auch einfach gut, dass ein Fachmann oder eine Fachfrau alles plant und begleitet. Mit der Beantragung von Einzelmaßnahmen beim BAFA kann daher immer auch die Baubegleitung in Höhe von fünf Prozent und maximal 5000 Euro pro Kalenderjahr im Ein- und Zweifamilienhaus beantragt werden. Bei größeren Gebäuden verringert sich der maximale Betrag anteilig. Auch in der Kreditvariante bei der KfW kann die Baubegleitung mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und einem Tilgungszuschuss in gleicher Höhe mitbeantragt werden.

Die lokalen Förderprogramme im Blick behalten

Nicht alle Maßnahmen können mit Zuschüssen durch die Bundesprogramme abgedeckt werden. Daher lohnt es sich, auch vor Ort nochmal nach Förderprogrammen zu schauen. Oft haben Kommunen oder Energieversorger eigene Programme, die weitere Maßnahmen bezuschussen oder die man mit den Bundesförderungen kombinieren kann.

Steuerliche Abschreibungen geltend machen

Anstelle einer klassischen Förderung ist auch die steuerliche Abschreibung möglich. Über drei Jahre verteilt können 20 Prozent der Kosten für energetische Maßnahmen steuerlich abgesetzt werden. Die Höchstsumme ist dabei auf 40 000 Euro pro Wohnobjekt gedeckelt. Aber auch hier gelten einige Voraussetzungen, zum Beispiel, dass das Gebäude mindestens zehn Jahre alt sein muss und die Arbeiten von Fachhandwerkern durchgeführt werden müssen. Auch die energetischen Maßnahmen wie Dämmung, Heizungstausch und Optimierung sowie Einbau einer Lüftungsanlage müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Für die Rückerstattung müssen die Kosten bei der nächsten Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Die Autorin ist Energieberaterin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

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