BGH - Netzbetreiber haftet bei

"Elektrizität ist ein Produkt"

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Karlsruhe. Ein Netzbetreiber muss Schadenersatz zahlen, wenn es wegen zu hoher Stromspannung zu Schäden im Haushalt des Stromkunden kommt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sprach einem Verbraucher gestern 2300 Euro zu, nachdem es nach einem Stromausfall zu einer Überspannung in seinem Haus gekommen war. Eine Heizungsanlage, ein elektrisches Garagentor und kleinere Elektrogeräte waren dabei beschädigt worden.

"Neben beweglichen Sachen ist auch Elektrizität ein Produkt", beschieden die Richter einem Wuppertaler Netzbetreiber. Durch die Überspannung sei dieses Produkt fehlerhaft gewesen. Verantwortlich dafür ist aus Sicht des BGH der Netzbetreiber als Hersteller des "fehlerhaften Produktes Elektrizität": Er müsse sicherstellen, dass der Strom in der jeweils nutzbaren Spannung im Haushalt ankommt. Damit greife das Produkthaftungsgesetz. Der Schutz des Verbrauchers erfordere, dass all diejenigen haften, die an der Herstellung eines Produktes beteiligt sind.

Der Kunde wollte für die defekten Geräte rund 2800 Euro vom Netzbetreiber erstattet bekommen. Das Amtsgericht Wuppertal hatte dem Betreiber zunächst Recht gegeben. Das Landgericht Wuppertal hingegen sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von rund 2300 Euro zu. Die Revision des Netzbetreibers wies der BGH nun zurück. dpa

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