Mannheim. So manchen Käufer lockt das Internet mit vermeintlich günstigen Preisen, aber immer wieder gibt es auch Klagen über unseriöse Anbieter. Und dabei fehlt vielen Verbrauchern das Wissen rund um Sicherheit und Rechte, wie eine repräsentative Studie der Zeppelin Universität Friedrichshafen im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverband ergab: Rund drei Viertel von 1014 Befragten wussten nicht, woran eine sichere Internetverbindung zu erkennen ist. Und knapp jeder Fünfte meinte, ein aktueller Virenscanner sei als Schutz ausreichend. Worauf es beim Online-Einkauf zu achten gilt - Fragen und Antworten.
Preis extrem niedrig, Shop unbekannt - soll ich zuschlagen?
Lieber nicht. "Je weiter das Angebot vom üblichen Preis abweicht, desto größer ist die Gefahr, dass ich einem Betrüger aufsitze", sagt Karin Thomas-Martin, Telekommunikationsexpertin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Da sollte man sehr vorsichtig sein und sich nicht von dem günstigen Schnäppchen verleiten lassen." Wer es dennoch wagen will, der sollte den Shop - so er nicht seit Jahren am Markt etabliert ist - zuvor mit einer Suchmaschine überprüfen: Thomas-Martin rät zur Suche nach "Probleme" sowie dem Namen des Shops.
Woran erkennt man seriöse Online-Shops noch?
Prinzipiell an der Transparenz. "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu verstecken", schreiben etwa Sicherheitsexperten des Instituts für Internet-Sicherheit der FH Gelsenkirchen. Seriöse Betreiber veröffentlichen die vollständige Firmenanschrift im Impressum, außerdem weitere Kontaktmöglichkeiten, geben detaillierte Informationen über Versandkosten, Umtausch- und Reklamationsmöglichkeiten. "Außerdem sollte man überprüfen, seit wann es das Unternehmen schon gibt", sagt Thomas-Martin. Und Prüfsiegel wie "Trusted Shops" oder das "TÜV-Siegel" geben Auskunft über die Seriosität von Online-Shops. Die können aber auch gefälscht sein; wer sichergehen will, recherchiert bei den Anbietern der Gütesiegel, ob der entsprechende Shop das Siegel wirklich tragen darf.
Welche Zahlungsmethode ist die sicherste?
Prinzipiell sollte man die Zahlung auf Rechnung wählen, rät Verbraucherschützerin Thomas-Martin. So kann man die Ware zunächst begutachten und dann das Geld überweisen. Bietet ein Shop dies nicht an - was meistens der Fall ist - sollten Verbraucher eine Bezahlweise wählen, "bei der sie die Möglichkeit haben, bei Schwierigkeiten das Geld zurückzubekommen", sagt die Telekommunikationsexpertin. Das wären etwa Bezahldienste wie Paypal - oder auch der Bankeinzug: Dort können Nutzer bei Problemen notfalls das Geld zurückbuchen lassen.
"Man kann jede Lastschrift innerhalb von acht Wochen zurückgehen lassen", sagt Thomas-Martin. Das sollte man aber nur bei gravierenden Fällen tun, etwa wenn nicht das ankommt, was bestellt wurde, der Händler die Rücknahme aber verweigert. Von der Zahlung per Nachname rät Thomas-Martin ab: Die ist teurer, und das Geld muss bei Empfang des Pakets entrichtet werden - die darin enthaltene Ware kann trotzdem beschädigt sein. Die Zahlung per Vorkasse sollte man nur bei etablierten, besonders seriösen Shops wählen.
Wie sicher sind meine Daten bei Online-Bestellungen?
Bei Online-Bestellungen sollten Nutzer unbedingt darauf achten, dass die Verbindung verschlüsselt ist. Das erkennt man an dem Kürzel "https" am Beginn der Adresszeile sowie an dem geschlossenen Vorhängeschloss, das dort auftaucht. So wird verhindert, dass Kriminelle sensible Daten wie Adresse oder Kontodaten abfangen können. Außerdem gilt es, zu prüfen, dass der Anbieter die persönlichen Daten nicht weiterverkauft; so sollten Nutzer bei Optionen wie "Ich möchte auch Angebote von Partnern erhalten" kein Häkchen setzen, heißt es beim Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) - sonst könnte "unangenehme Werbung die Folge sein".
Was, wenn falsche oder beschädigte Ware eintrifft?
Prinzipiell hat der Nutzer bei Online-Einkäufen ein gesetzlich garantiertes, 14-tägiges Rückgaberecht, das für innerhalb der EU bestellte Waren gilt. Kommt ein Paket beschädigt an, sollte man das dokumentieren, rät Verbraucherschützerin Thomas-Martin. "Am besten immer gleich fotografieren." Auch das Einpacken und Zurückschicken solle man festhalten, möglichst mit Fotos und einem Zeugen, der bestätigen kann, dass das Paket die Ware enthält. Wer aber schon das erhoffte Mega-Schnäppchen per Überweisung bezahlt und statt des erhofften Fernsehers die berühmten Ziegelsteine bekommen hat - der kann Strafanzeige wegen Betrugs stellen, sagt Thomas-Martin. Die Frage ist dann nur, ob der Shop-Betreiber nicht womöglich im fernen Ausland sitzt - wenn er denn aufzutreiben ist.
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