Mannheim. Niveauvoll, sicher, Kontakte garantiert - mit Versprechen wie diesem locken Partnervermittlungen im Internet die Liebes-Sehnsüchtigen. Sie richten sich wahlweise an Akademiker, Nicht-Akademiker oder einfach nur an "anspruchsvolle Singles". Aber wer alle Dienstleistungen nutzen will, der muss meist eine Premium-Mitgliedschaft eingehen - und dafür zahlen. "Das sind nicht unerhebliche Kosten, die da entstehen", warnt der Jurist Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen.
Die Partnervermittlungen funktionieren in der Regel so: Der Nutzer registriert sich kostenlos, beantwortet einen mehr oder weniger umfangreichen Fragebogen zur eigenen Persönlichkeit und bekommt erste Partnervorschläge geschickt. Weitere Optionen - Fotos, Kontaktmöglichkeiten - stehen dem Nutzer nur offen, wenn er eine Premium-Mitgliedschaft abschließt. Dort gilt dann: je länger, desto günstiger. Das kann dann aber in der Summe schnell mehrere Hundert Euro kosten - wie und wann der Vertrag dann gekündigt werden kann, ist dem Nutzer oft erst auf den zweiten Blick klar. Wenn überhaupt.
Immer wieder kommen Partnervermittlungen mit juristisch nicht haltbaren Klauseln in die Schlagzeilen. Verbraucherschützer bemängeln unter anderem ungenaue Angaben zum Datenschutz oder zur Kündigung. Jüngster Fall vor dem Landgericht Hamburg: Der Bundesverband Verbraucherzentrale hatte gegen ElitePartner geklagt, weil der Vertragsabschluss zwar online möglich ist - eine Kündigung per E-Mail aber nicht. Die Verbraucherschützer bekamen Recht (AZ: 312 O 412/12). ElitePartner kündigte an, in Berufung zu gehen.
Was passiert mit meinen Daten?
Verbraucherschützer haben viele Anbieter auf diese Weise zwar dazu gezwungen, ihre Klauseln zu ändern. Aber weiterhin gilt: Wer eine kostenpflichtige Mitgliedschaft eingeht, der sollte sich die Vertragsbedingungen genau anschauen: Was passiert mit meinen Daten, werden sie an Dritte weitergegeben? Wie lange ist die Laufzeit, wie die Kündigungsfrist? Und wird der Vertrag automatisch verlängert? "Schneller als gedacht landet man in einem längerfristigen Abonnementvertrag", heißt es bei der Verbraucherzentrale Hessen. Außerdem ist die Zahlung bei manchen Anbietern bereits im Voraus für die gesamte Vertragslaufzeit fällig.
Vorsicht ist besonders bei Test-Angeboten wie einer günstigen 14-tägigen Mitgliedschaft geboten - denn die geht schnell in einen längerfristigen Vertrag über, wenn man nicht innerhalb einer Frist kündigt. "Da wird darauf spekuliert, dass der Verbraucher die verstreichen lässt", sagt Verbraucherschützer Lassek.
Locken mit Mitgliederzahlen
Das digitale Geschäft mit der Liebe ist ziemlich einträglich: Rund 1,6 Millionen Menschen geben laut einer Studie des IT-Verbands Bitkom regelmäßig Geld dafür aus. Sie vertrauen auf Angebote wie Persönlichkeitstests, den Austausch von Fotos oder eine Kontaktgarantie. Und die Anbieter locken mit hohen Mitgliederzahlen: Mehrere Millionen registrierte Nutzer geben manche Portale an. Aber: Wie hoch die Zahl der Nutzer ist, die wirklich regelmäßig aktiv sind, das bleibt meist unklar.
Auch die Kosten der Premium-Mitgliedschaft bleiben lange im Dunkeln: Die erfährt bei vielen Anbietern nur, wer sich für die kostenlose Mitgliedschaft registriert. Oft muss der Nutzer sich dann noch durch einen ausführlichen Persönlichkeitstest klicken. "So ganz transparent und verbraucherfreundlich ist das natürlich nicht", sagt der Jurist Lassek. Verboten ist dieses Vorgehen aber nicht.
Dass dann letztlich wirklich der Traummann oder die Traumfrau dabei ist - darauf gibt es keine Garantie. Aber zumindest die hessischen Verbraucherschützer registrieren in der Hinsicht nicht viele Beschwerden. Verbraucherschützer Lassek sagt: "Wenn Fragen kommen, dann dreht sich das meist um die Wirksamkeit des Vertrags."
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