Tierhaltung

Das muss die Haftpflicht für den Hund leisten

Wenn der eigene Hund einen Schaden verursacht, steht die Frage im Raum, wer dafür haftet. Diese Schäden sollte eine gute Versicherung abdecken.

Von 
Henriette Neubert
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Auch wenn sie süß sind: Hunde können Schäden verursachen. Deshalb ist eine Hundehaftpflichtversicherung in vielen Bundesländern Pflicht. © Franziska Gabbert/dpa-tmn

Berlin. Selbst gut erzogene Hunde können versehentlich oder in einer Schrecksituation Schäden verursachen, für die der Halter haften muss. Vor allem, wenn Menschen zu Schaden kommen, kann das sehr teuer werden. Die private Haftpflichtversicherung zahlt jedoch nicht bei Schäden, die Hunde verursachen. Stattdessen müssen Hundebesitzer eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen.

In den meisten Bundesländern ist solch eine Hundehaftpflicht zumindest für bestimmte Hunde gesetzlich vorgeschrieben, in sechs Ländern ist sie für alle Hunde Pflicht. Nur in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Regeln – abschließen sollten Sie die Versicherung aber auch da.

Wo eine Versicherungspflicht besteht, gibt es auch Mindestanforderungen für den Versicherungsschutz, zumindest was die Höhe der Versicherungssummen betrifft. Diese Leistungen reichen für einen guten Versicherungsschutz aber nicht aus. Finanztip hat Hundehaftpflichtversicherungen geprüft und gute Tarife, die wichtige Kriterien erfüllen, verglichen.

Wichtig für guten Versicherungsschutz ist zunächst eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Diese sollte mindestens zehn Millionen Euro betragen. Dabei ist wichtig, dass die Versicherung auch bei sogenannten echten Vermögensschäden zahlt. Das sind Schäden am Vermögen anderer, denen kein Sach- oder Personenschaden vorausgegangen ist. Die Versicherungssumme für diese Vermögensschäden muss nicht so hoch sein wie die Gesamtversicherungssumme.

Versicherungsschutz auch für nicht angeleinte Hunde

Wichtig ist außerdem, dass die Versicherung auch Schäden übernimmt, die ein unangeleinter Hund verursacht hat, wenn eigentlich Leinenzwang bestand. Sieht die Versicherung Leistungen in diesem Fall nicht explizit vor, gibt es für unangeleinte Hunde keinen Versicherungsschutz.

Ebenfalls vertraglich eindeutig mit abgesichert sein sollten Schäden durch tierische Ausscheidungen. Da es sich bei Ausscheidungen um einen natürlichen Akt handelt, sind solche Schäden andernfalls nicht abgesichert.

Wichtig für Halter: Nicht jede Police deckt Schäden durch unangeleinte Hunde. © Robert Günther/dpa-tmn

Eine Versicherung, die Schäden an unbeweglichen Mietobjekten absichert, ist nicht nur für Hundebesitzer interessant, die zur Miete wohnen. Denn die Hundehaftpflicht übernimmt auch Schäden in Ferienwohnungen oder Hotelzimmern. Auch Schäden an beweglichen Mietobjekten – von der Einrichtung in der Ferienunterkunft bis zur angemieteten Transportbox – sollten mitversichert sein.

Was es bei einer Hundehaftpflicht ebenfalls zu bedenken gilt: Auch Schäden, die entstehen, wenn eine Freundin oder ein Nachbar auf den Hund aufpasst, sollten abgesichert sein. Mindestleistung ist die Kostenübernahme von Personenschäden, wenn also der Hund zum Beispiel die Hüterin beißt. Sehr gute Tarife übernehmen aber auch Sachschäden beim Hundesitter.

Je nach Rasse gibt es große Preisunterschiede

Neben den wichtigen Mindestleistungen gibt es auch solche, die nicht jeder Hundehalter benötigt. Dazu gehört beispielsweise die Absicherung, wenn der Hund für nebenberufliche Tätigkeiten genutzt wird und einen Schaden verursacht. Oder ob ein Vertragsabschluss möglich ist, wenn es bei der vorigen Versicherung bereits Schäden gab.

Um den für die eigene Lebenssituation passenden Tarif zu finden, ist ein Tarifvergleich sinnvoll. Diesen können Sie beispielsweise mit der Finanztip-Anbietertabelle machen, die Sie unter www.finanztip.de/haftpflichtversicherung/hundehaftpflicht finden. Alle enthaltenen Tarife bieten den Mindestschutz. Wem weitere Leistungen wichtig sind, kann die Angebote danach filtern.

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Und noch etwas zeigt der Versicherungsvergleich: Günstigen Schutz gibt es schon ab 43 Euro Jahresbeitrag für kleine Hunde beziehungsweise für unter 60 Euro im Jahr für große. Aber nicht jeder Anbieter ist bei jedem Hund günstig. Vor allem bei Hunden, die als sogenannte Listenhunde zählen, sind die Unterschiede enorm. Bei vielen Anbietern gibt es für diese Rassen gar keine Versicherung. Bei den meisten, die Schutz anbieten, ist dieser sehr teuer. Aber auch für diesen Fall hat Finanztip in seiner Übersicht einen günstigen Anbieter gefunden.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Deutschlands führender Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung.

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