Arbeitsrecht

Betriebsrats-Kündigung bei Heidelberger Dosierpumpenhersteller Prominent: Nächste Runde vor Gericht

Schon im Juli hat der Betriebsrat bei Prominent den Rauswurf seines früheren Vorsitzenden abgesegnet - für den Heidelberger Dosierpumpenhersteller ist der Fall damit eigentlich erledigt. Doch das sieht nicht jeder so

Von 
Tatjana Junker
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Der Dosierpumpenhersteller Prominent hat seinen Sitz in Heidelberg. © Rothe

Hat der Prominent-Betriebsrat dem fristlosen Rauswurf seines früheren Vorsitzenden korrekt zugestimmt oder nicht? Das ist eine der offenen Fragen im Streit zwischen dem Heidelberger Dosierpumpenhersteller und dem gekündigten Mitarbeiter. Wobei - für manche der Beteiligten ist die Frage eigentlich gar nicht offen: „Wir verstehen nicht so ganz, warum wir uns heute hier treffen müssen“, sagt der Anwalt von Prominent am Donnerstag gleich zu Beginn des Termins vor dem Arbeitsgericht Heidelberg.

Dort geht es an diesem Vormittag gar nicht direkt um die fristlose Kündigung des Mannes - die wird parallel in einem weiteren Verfahren verhandelt. Stattdessen steht die Zustimmung des Betriebsrats im Mittelpunkt. Sie ist in dem Fall deshalb relevant, weil der Mitarbeiter zum Zeitpunkt seiner Kündigung selbst Mitglied im Betriebsrat war.

Mehrere Anläufe nötig

Damit genießt er besonderen Schutz: Will ein Arbeitgeber einen Betriebsrat kündigen - im konkreten Fall wegen eines kritischen Facebook-Posts - , muss das Gremium zustimmen. Hier scheiterte die Prominent-Geschäftsführung allerdings zunächst: Die Arbeitnehmervertreter verweigerten ihr Ok mehrmals - ob zwei oder drei Mal, lässt sich an diesem Morgen im Gericht nicht klären. Das Unternehmen versuchte daraufhin, die fehlende Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzen zu lassen. Eine Gütetermin im Juni brachte keine Einigung. Bevor am Arbeitsgericht eine Entscheidung fallen konnte, nahm die Geschichte allerdings eine unerwartete Wendung: Ende Juli stimmte der Betriebsrat der Kündigung des Mannes plötzlich doch zu. Zuvor hatte es in dem Gremium einige personelle Wechsel gegeben. Die Gewerkschaft IG Metall zeigte sich damals entsetzt: Sie mutmaßte, die Geschäftsführung habe im Hintergrund daran gearbeitet, dass eine entsprechende Mehrheit im Betriebsrat zustande kommt.

Verfahren ruht vorerst

Für den Arbeitgeber ist der Fall mit der erteilten Zustimmung erledigt, das erklärt er beim Arbeitsgericht. Dort kann das Verfahren allerdings nur eingestellt werden, wenn alle Beteiligten, also auch der gekündigte Mitarbeiter, das so sehen. Das tut er nicht - so kommt es zu dem erneuten Treffen vor Gericht. Der Betriebsrat habe die Zustimmung zur Kündigung mehrmals verweigert, erst nach Rücktritten innerhalb des Gremiums sei der Antrag der Geschäftsführung schließlich durchgegangen. „Das ist aus unserer Sicht eine Sondersituation, da muss man schon mal genauer hinschauen“, argumentiert der Rechtsanwalt des gekündigten Mannes, warum die Sache mit der Zustimmung für seinen Mandanten noch nicht abgeschlossen ist.

Am Ende des Termins einigen sich die Beteiligten aber darauf, das Verfahren zunächst ruhen zu lassen und sich erstmal auf den zentralen Streitpunkt zu konzentrieren: die Kündigungsschutzklage des Mannes. Darüber wird am 1. Dezember in Heidelberg weiterverhandelt.

Redaktion Wirtschaftsreporterin

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