Gaskrise

Behörden müssen Heizungen drosseln

Das Kabinett billigt neue Energiespar-Vorgaben für öffentliche Gebäude und Privatwohnungen. Man könne sich aber nun nicht zurücklehnen, so Habeck. „Wir haben noch einen langen Weg vor uns.“

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dpa
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Öffentliche Gebäude werden noch bis höchstens 19 Grad geheizt. © Sina Schuldt/dpa

Berlin. Ein Fünftel an Gas soll Deutschland nach dem Willen von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bis März einsparen – verglichen mit dem Durchschnittsverbrauch der vergangenen fünf Jahre. Fünf bis acht Prozent sind nach jüngsten Angaben seines Hauses schon geschafft. Zum Sparziel beitragen sollen zwei neue Verordnungen, die das Kabinett am Mittwoch in Berlin abgesegnet hat. Damit könne der Gasverbrauch ungefähr im Umfang von zwei bis zweieinhalb Prozent gesenkt werden, sagte Habeck. Man könne sich aber nun nicht zurücklehnen. „Wir haben noch einen langen Weg vor uns.“

Kliniken sind ausgenommen

Mit dem Kabinettsvotum ist das erste Bündel an Maßnahmen beschlossene Sache, Bundestag oder Bundesrat müssen nicht zustimmen. Erste Vorgaben sollen zum 1. September in Kraft treten und den Energieverbrauch kurzfristig im nächsten halben Jahr, also bis Ende Februar, drücken. Für öffentliche Gebäude soll Folgendes gelten:

In öffentlichen Gebäuden sollen Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume nicht mehr geheizt werden – außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe. Öffentliche Gebäude werden nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt. Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen gilt die neue Regelung nicht.

Boiler und Durchlauferhitzer dürfen nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden - es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.

Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen wird ausgeschaltet. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.

Für Arbeitsstätten in der privaten Wirtschaft schreibt die Verordnung nicht vor, dass zum Beispiel in Büros die Raumtemperaturen verringert werden müssen – es werde aber ermöglicht, dass Arbeitgeber auch im gewerblichen Bereich rechtssicher weniger heizen dürfen und Gelegenheit haben, dem Beispiel der öffentlichen Hand zu folgen. Im privaten Bereich beziehungsweise Gewerbe werden Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, vorübergehend ausgesetzt. Private Pools, ob drinnen oder draußen, dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden.

Mieter müssen informiert werden

Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude müssen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig informieren – über den erwarteten Energieverbrauch, dessen Kosten und Einsparmöglichkeiten. Das soll spätestens zum Beginn der Heizsaison passieren. Beleuchtete Werbeanlagen werden von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens ausgeschaltet – wenn dies nicht zur Verkehrssicherheit nötig ist wie etwa an Bahnunterführungen. 

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