Verbraucher

BaFin vergleicht Kosten aller Girokonten

Eine neue Website der Finanzaufsicht stellt Preise und Gebühren von rund 1100 Anbietern in Deutschland gegenüber

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Sabine Rößing
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Fast 6900 Kontenmodelle können Verbraucher jetzt bei der BaFin miteinander vergleichen. © Martin Gerten/dpa

Frankfurt. Die Finanzaufsicht BaFin startet eine Website, die Verbraucher bei der Suche nach dem für sie passenden Girokonto unterstützen soll: Seit Mittwoch könnten Nutzerinen und Nutzer Kosten und Leistungen aller für Privatpersonen in Deutschland verfügbaren Girokonten vergleichen, erklärt die Bafin.

Beinahe 6900 unterschiedliche Kontenmodelle von rund 1100 Anbietern seien in der neuen Übersicht enthalten. Die Suche lässt sich nach Themenfeldern strukturieren, etwa nach der Höhe der geforderten monatlichen Gebühren, den Preisen für Debit- und Kreditkarten oder der Höhe von Überziehungszinsen. Mit Hilfe von Such- und Filterfunktionen können die Nutzer Merkmale festlegen, die ihnen wichtig sind, wie etwa eine unentgeltliche Bargeldauszahlung im Ausland oder den Versand von Kontoinformationen per Post.

Umsetzung von EU-Richtlinie hat lange gehakt

Neben den Girokonten erfasst der BaFin-Vergleich auch die sogenannten Basiskonten für Kunden mit geringem Einkommen oder schlechter Bonität, die Banken seit 2016 anbieten müssen. Wer seine Postleitzahl eingibt, kann gezielt nach der regionalen Verfügbarkeit von Filialen und Geldautomaten suchen. Vergleichbar werden außerdem unterschiedliche Angebote für Schüler, Rentner und Studenten. Wer verstehen will, welche von seiner Hausbank angebotene Leistungsvariante für ihn oder sie am günstigsten ist, kann „Standard“-, „Plus“- oder „Premiumkonten“ gegenüberstellen.

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Den Auftrag für die digitale Übersicht erteilten der BaFin von den Ministerien für Finanzen sowie Verbraucherschutz. Banken und Sparkassen, Neo-Banken und FinTechs, die Girokonten anbieten, hatten bis Ende September 2024 Zeit, ihre Konditionen an die BaFin zu melden und waren auch dazu verpflichtet.

Gesetzlicher Rahmen des neuen Portals ist die sogenannte EU-Zahlungskontenrichtlinie. Sie schreibt vor, dass jeder EU-Mitgliedstaat einen kostenlosen Zugang zu einer privat oder staatlich betriebenen Vergleichswebsite für Zahlungskonten sicherstellen muss.

Die Umsetzung dieses Auftrags hakte in Deutschland zunächst beträchtlich. Vielen privaten Interessenten war das vorgeschriebene Prozedere zu teuer und sie zogen sich zurück. Die Vergleichsplattform Check24, die dennoch einen Versuch unternahm, wurde nur wenige Monate nach dem Start von Verbraucherschützern abgemahnt und stellte das Vorhaben ein.

Die Entscheidung für eine öffentlich-rechtliche Lösung begrüßte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ausdrücklich. Nach Ansicht von Verbraucherschützern ist die geplante Konditionen-Übersicht ohnehin überfällig: „Die Anbieter haben ihre Preismodelle bewusst immer komplexer gestaltet, um sich einem Preisvergleich zu entziehen“, kritisiert Nils Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wegen dieser Komplexität sei ein umfassender Preisvergleich für Privatnutzer heute kaum noch möglich. Überforderten Kunden würden teure Rundum-sorglos-Pakete verkauft.

Die Kosten für Girokonten hängen schon lange nicht mehr nur von der monatlichen Kontoführungsgebühr ab, sondern auch vom individuellen Nutzungsverhalten. Wer die Gesamtkosten ermitteln will, müsse auch die Preise für Giro-, Debit- oder Kreditkarten einkalkulieren, ebenso wie für die Überziehung des Kontos oder für Überweisungen, betont Nauhauser. Viele Banken knüpfen die Kontoführungskosten an die Höhe monatlicher Geldeingänge oder die Frage, ob weitere Produkte genutzt werden. „Wer sich einen Bausparvertrag, eine Versicherung oder eine Altersvorsorge verkaufen lässt, bekommt Rabatt auf den Konto-Preis“ sagt Nauhauser. Komplizierte Rabattmodelle erschwerten zusätzlich den Vergleich.

Behörde sieht Meilenstein in gelebtem Verbraucherschutz“

Der vzbv weist darauf hin, dass Gerichte einige Gebührenforderungen inzwischen kassiert hätten. Dazu gehörten Entgeltklauseln für ein Basiskonto. Zum Problem wird das Gebühren-Verwirrspiel vor allem für Kunden, die ihre Bank nicht ohne weiteres wechseln können. „Wirtschaftliche Teilhabe beginnt mit einem eigenen Girokonto“, sagt BaFin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch: „Ohne Girokonto gibt es keinen Mietvertrag, keinen Gehaltseingang und keine Online-Bestellung.“ Die BaFin spricht deshalb von einem Meilenstein in gelebtem Verbraucherschutz.

Ihr Kontenvergleich verfolge kein kommerzielles Interesse, betonen die Bankenaufseher. Werbung gebe es auf den Vergleichsseiten nicht, ebenso wenig wie eine Empfehlung für ein bestimmtes Konto oder einen bestimmten Anbieter. Die Suchergebnisse ließen sich online speichern, weiterleiten und herunterladen. Auf Cookies verzichte die Website.

Allerdings gibt es auch keine Gewähr für Richtigkeit: Die gemeldeten Daten würden ohne weitere Prüfung oder Bearbeitung in den Kontenvergleich übertragen, stellt die BaFin klar: „Für die Richtigkeit der Angaben sind die Kontoanbieter selbst verantwortlich.“ Die Aufnahme in den Kontenvergleich sei demnach auch kein Gütesiegel. Allerdings gebe es stichprobenhafte Qualitätschecks.

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