Verbraucher

Abzocke durch Geldeintreiber

Rechnungen von Inkasso-Firmen sollten genau geprüft werden, sonst kann es teuer werden. Nicht jede Forderung ist berechtigt

Von 
Wolfgang Mulke
Lesedauer: 
Vorsicht vor falschen Inkasso-Schreiben: Es gibt eine Reihe von unseriösen Firmen in der Branche. © Christin Klose/dpa

Berlin. Verbraucherinnen und Verbraucher ächzen unter den hohen Preisen. Wenn das Geld nicht mehr reicht, bleibt schnell mal eine Rechnung unbezahlt liegen. Auch wenn der Betrag vergleichsweise gering ist, kann die dahinterstehende Firma auf ihr Recht pochen. Oft werden solche offenen Forderungen an Inkassounternehmen übergeben, die das Geld dann eintreiben. Doch längst nicht alle Schreiben sind seriös. Auch Abzocke kommt vor. Daher sollten Betroffene aufpassen, dass sie korrekt behandelt werden. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wann dürfen Inkassofirmen Rechnungen für Dritte eintreiben?

Viele Unternehmen beauftragen Inkassofirmen damit, offene Rechnungen einzutreiben. Die Forderungen können auch an sie verkauft werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlungsfrist für die gekaufte Ware oder Dienstleistung bereits verstrichen ist – und die Kundin oder der Kunde dadurch in Zahlungsverzug gerät. Allerdings darf nicht jeder als Inkassounternehmer auftreten. Die Firmen müssen angemeldet sein. Das lässt sich leicht unter der Webadresse www.rechtsdienstleistungsregister.de überprüfen.

Muss eine offene Rechnung angemahnt werden, bevor ein Zahlungsverzug eintritt?

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Der Zahlungsverzug beginnt genau dann, wenn die vertraglich vereinbarte Zahlungsfrist verstrichen ist. Eine Mahnung ist dafür nicht vonnöten. Die Zahlungserinnerung ist aber die Voraussetzung für ein späteres gerichtliches Mahnverfahren.

Was passiert, wenn ich trotz Aufforderung nicht bezahle oder nicht bezahlen kann?

In diesem Falle wird der Gläubiger in der Regel ein gerichtliches Mahnverfahren anstrengen. Dafür muss er den Betrag erst einmal schriftlich anmahnen. Dann kann ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden. Das ist mit zusätzlichen Gebühren verbunden. So kann aus einer kleinen Rechnung schnell eine deutlich größere werden.

Widerspricht der Betroffene der Forderung nicht, kann der Gläubiger die Pfändung der Forderung beantragen. Es ist ratsam, es gar nicht so weit kommen zu lassen, sondern schon frühzeitig gemeinsam mit dem Gläubiger einen Weg aus der Misere zu suchen, zum Beispiel durch eine Ratenzahlung.

Welche Gebühren dürfen Inkassounternehmen verlangen?

Ist ein Inkassounternehmen erst einmal beauftragt, fallen über den eigentlichen Rechnungsbetrag hinaus Kosten für dessen Tätigkeit an. Die Gebühren sind allerdings nach oben hin gedeckelt, auch wenn es keine festen Sätze dafür gibt. Sie dürfen nicht höher sein als die Kosten eines Rechtsanwalts, der sich mit dem Fall befasst. Bei einer Forderung von 91 Euro ist zum Beispiel eine Gebühr von 24,50 Euro angemessen. Dazu kommen aber noch Portokosten oder Verzugszinsen. Unterm Strich erhöht sich der geforderte Betrag also beträchtlich.

Mit welchen Tricks arbeiten die schwarzen Schafe der Branche?

Es gibt eine Reihe von unseriösen Firmen, die durch Inkassobriefe völlig unberechtigt Forderungen erheben. Ihr Trick: Sie setzen Verbraucher unter Druck. „Die Firmen drohen mit dem Gericht, einer Pfändung oder Kontosperrung“, beobachtet Dunja Neukamp, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Gerade ältere Verbraucher wollen Ärger vermeiden und zahlen lieber gleich, als die Forderung erst einmal zu prüfen.“

Die Fachleute raten auch zur Skepsis, wenn zum Beispiel eine ausländische Bankverbindung angegeben wird. Die Verbraucherzentrale warnt vor etlichen unseriösen Firmen und hat dazu eine Liste unter der Internetadresse www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/schwarzliste-inkasso ins Netz gestellt.

Auch der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen bietet eine Zusammenstellung der schwarzen Schafe unter den Absendern von Forderungen an. Sie findet sich unter www.inkasso.de/newsdetail/vorsicht-fake-inkasso-das-sind-die-haeufigsten-absender.

Wie kann ich prüfen, ob eine Firma seriös arbeitet?

„Ich würde nicht gleich bezahlen, sondern erst einmal unseren Inkasso-Check machen“, rät Dunja Neukamp. Der kostenlose Service der Verbraucherzentrale überprüft anhand weniger Angaben, ob zum Beispiel die Gebühren korrekt berechnet worden sind. Zu finden ist der Dienst unter www.verbraucherzentrale.de/inkasso-check-start.

„Auch kann ich prüfen, ob die Zahlungsfrist überhaupt schon verstrichen ist und ob das Inkassounternehmen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist“, empfiehlt Verbraucherschützerin Neukamp. Sind die Gebühren zu hoch oder ist die Firma gar nicht eingetragen, sollten Betroffene schriftlich Widerspruch gegen die Forderung einlegen, am besten per Einwurfeinschreiben.

Korrespondent

Copyright © 2025 Mannheimer Morgen