Walldorf. Der Betriebsrat der SAP SE ist unzufrieden mit der neuen Regelung zum mobilen Arbeiten. Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung will er dagegen vorgehen.
Schauplatz ist das Arbeitsgericht Mannheim - nach Angaben einer Sprecherin ist dort am 3. Juli ein Anhörungstermin geplant (Az.: 12 BVGa 2/24). Da es sich um ein Eilverfahren handelt, könnte bereits am gleichen Tag eine Entscheidung fallen. Diese hat womöglich weitreichende Folgen für SAP und die Belegschaft.
Streit bei SAP über Zahl der Arbeitstage im Büro
Nach dem Wunsch von SAP müssen Mitarbeiter künftig mindestens an drei Tagen der Woche ins Büro kommen. Das hat der Walldorfer Softwarekonzern Anfang Juni festgesetzt. Brisant dabei: Es gibt nach wie vor keine Einigung mit den Betriebsräten über eine neue Vereinbarung zum mobilen Arbeiten - trotz „guter, konstruktiver Gespräche“, wie es hieß.
SAP ist demnach der Ansicht, dass „die grundsätzliche Bemessung des Kontingents an mobiler Arbeit nicht der Mitbestimmung unterliegt“, sondern lediglich deren Ausgestaltung. Die Arbeitnehmervertretung sieht das anders.
SAP-Management will Beschäftigte häufiger ins Büro holen
Schon in der Vergangenheit hatte Eberhard Schick, Betriebsratsvorsitzender der SAP SE, erklärt: „Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die Anwesenheit im Büro nicht angewiesen werden sollte. Heutzutage passt zur Vertrauensarbeitszeit nur noch der Vertrauensarbeitsort.“
Tatsächlich hat sich SAP bisher damit gerühmt, Beschäftigten bei der Wahl ihres Arbeitsorts weitgehend freie Hand zu lassen. Doch das Management um Christian Klein hegt schon länger Pläne, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder häufiger ins Büro zu holen. Beträchtliche Teile der Belegschaft sind davon allerdings wenig begeistert.
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