Umwelt

VGH soll Plan zur Sanierung neu prüfen

BASF verantwortlich für Teil der Deponie in Südbaden

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dpa
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Kläranlage auf dem „Perimeter 2“ der Kesslergrube. © Erich Meyer/BASF/dpa

Mannheim/Leipzig/Grenzach-Wyhlen. Der Umweltverband BUND hat das Urteil des obersten deutschen Verwaltungsgerichts begrüßt, wonach über die Sanierung der früheren Mülldeponie Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen neu vor Gericht verhandelt werden muss. „Höchstrichterlich ist nun geklärt, dass Umweltverbände ein Klagerecht bei der Sanierung von Altlasten haben“, erklärte die BUND-Landesvorsitzende Sylvia Pilarsky-Grosch in Stuttgart.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Donnerstagabend den Fall zur erneuten Verhandlung zurück an den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim verwiesen. Der VGH soll prüfen, ob die Sanierungspläne gewährleisten, dass von dem Gelände dauerhaft keine Gefahr mehr ausgeht. „Die Revision des Klägers hatte überwiegend Erfolg“, resümierte das Gericht laut einer Mitteilung.

Die Ex-Deponie im Kreis Lörrach gilt als ein bundesweit besonders großes und schwieriges Altlastenprojekt. Der Chemiekonzern BASF plant, einen Teil der früheren Müllkippe in der Nähe des Rheins zu sanieren. Dort waren bis 1976 Bauschutt, Hausmüll und Abfälle aus der Chemie- und Pharmaindustrie entsorgt worden.

BASF ist für einen relativ großen Teil der 52 000 Quadratmeter großen Fläche verantwortlich und setzt auf das Verfahren der sogenannten Einkapselung: Dicke Mauern, die über 30 Meter tief in die Erde reichen, sollen den Deponieanteil verschließen. Es wird mit einer Bauzeit von zwei bis drei Jahren und Kosten von rund 70 Millionen Euro gerechnet, hatte es geheißen. „BASF wird nun zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts abwarten und mögliche Auswirkungen auf das weitere Vorgehen prüfen“, hieß es in einer Mitteilung. 

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