Mannheim. Zwischen der IG Metall und dem Autohaus Kohlhoff geht es heiß her. Ein Streit verschärft sich immer weiter, im Juni stehen mehrere Termine vor dem Arbeitsgericht in Mannheim an. Was ist passiert?
Das erste Mal aneinandergeraten sind die Gewerkschaft und das Autohaus bereits im Sommer 2021. Damals wegen eines Warnstreiks und teilweise verzögert ausgezahltem Urlaubsgeld. Seither ist das Verhältnis zwischen beiden Parteien konfliktbehaftet.
Auslöser für den aktuellen Streit ist, dass das Autohaus Ende März 2022 die Kfz-Tarifgemeinschaft verlassen hat. Die Gewerkschaft kritisiert das deutlich. Seit Monaten gibt es Gespräche zwischen der IG Metall und dem Autohaus über die weitere Entwicklung. Bei einem Treffen Anfang März dieses Jahres soll die ohnehin schon emotional aufgeladene Situation eskaliert sein. Der Geschäftsführer des Autohauses, Martin Kohlhoff, soll den Mannheimer IG-Metall-Chef Thomas Hahl - der selbst nicht anwesend war -, beleidigt und ihm gedroht haben. So zumindest berichten es Zeugen, darunter Mitglieder des Betriebsrats.
In der Sache gab es schon eine Verhandlung vor dem Mannheimer Landgericht. Der Gewerkschafter will eine einstweilige Verfügung durchsetzen, damit der Autohaus-Chef mutmaßlich getroffene Äußerungen und die mutmaßliche Drohung künftig unterlässt. Etwas Derartiges sei ihm während seiner langen Karriere noch nicht passiert, erklärte Hahl vor dem Landgericht.
Der Autohaus-Chef räumte bei der Verhandlung zwar ein, dass in der „aufgekratzten“ Stimmung so einiges gesagt worden sei. Aber an die genaue Wortwahl in der Reihenfolge, wie sie ihm vorgeworfen wird, erinnere er sich nicht mehr. Eines hob er hervor: Zu drohen sei nicht seine Art. Sein Anwalt merkte zudem an, dass es auch vonseiten des Gewerkschafters in der Vergangenheit durchaus „forcierte Ausdrücke“ gegen Kohlhoff gegeben habe.
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Eine Entscheidung über die einstweilige Verfügung ist noch nicht gefallen. Denn das Landgericht hat das Verfahren zur weiteren Bearbeitung an das Arbeitsgericht Mannheim verwiesen, weil die besagten Äußerungen im Umfeld eines Arbeitskampfs beziehungsweise bei Gesprächen über künftige Arbeitsbedingungen bei Kohlhoff gefallen sein sollen. Verhandlungstermin ist der 6. Juni (Az. 8 Ga 1/24).
Am 27. Juni ist das Arbeitsgericht wieder Schauplatz. Und zwar für zwei Betriebsratsmitglieder von Kohlhoff, die seinerzeit vor dem Landgericht als Zeugen ausgesagt hatten. Das Autohaus will laut Arbeitsgericht der Betriebsratsvorsitzenden fristlos kündigen (Az. 8 BV 10/24). Hintergrund sei die behauptete Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung vor dem Landgericht, teilt eine Behördensprecherin mit. Ebenso soll einem weiteren Betriebsratsmitglied außerordentlich gekündigt werden (Az. 8 BV 11/24).
Für Betriebsratsmitglieder gilt ein besonderer Kündigungsschutz
Betriebsratsmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Das Gesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber für die außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds die Zustimmung des Gremiums braucht - und dass er eine vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung durch einen Beschluss des Arbeitsgerichts ersetzen lassen kann. Genau das versucht nun das Autohaus.
Die IG Metall spricht von „massiven Einschüchterungsversuchen“ Kohlhoffs und von Betriebsratsmobbing. Ende April organisierte die Gewerkschaft eine „aktive Mittagspause“ vor dem Autohaus. Demnach waren rund 80 Beschäftigte aus anderen Betrieben wie Daimler Truck oder John Deere gekommen, um den Kohlhoff-Mitarbeitern und dem Betriebsrat ihre Unterstützung zu signalisieren. Hahl pocht darauf, dass die „Angriffe auf die betriebliche Mitbestimmung“ eingestellt werden - und zeitnah eine Verhandlungslösung für die Tarifbindung gefunden wird. Betriebsrat und Belegschaft verdienten „größten Respekt“ für ihre Arbeit und ihr Engagement für gute Arbeitsbedingungen.
Martin Kohlhoff will sich derzeit nicht offiziell zu Details des Konfliktes äußern.
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