Markenrecht

Ritter Sport und bleibwacker bald vor Gericht: „Natürlich sind wir angespannt“

Verletzt ein Hafersnack aus Mannheim das Markenrecht von Ritter Sport? Damit befasst sich nächste Woche das Landgericht Stuttgart. Was man zum Prozess wissen muss.

Von 
Tatjana Junker und Alexander Jungert
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Der Hafersnack Monnemer Quadrat Bio von bleibwacker neben Tafeln von Ritter Sport. © Alexander Jungert

Mannheim. Hat ein kleiner Mannheimer Familienbetrieb das Markenrecht des Schokoriesen Ritter Sport verletzt? Mit dieser Frage befasst sich ab nächster Woche das Landgericht Stuttgart. Worum geht es genau bei dem Streit? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Welches Produkt aus Mannheim hat den Streit mit Ritter Sport ausgelöst?

Stein des Anstoßes ist ein etwa 40 Gramm schwerer Hafersnack namens „Monnemer Quadrat Bio“ aus dem Sortiment der Mannheimer Firma bleibwacker. Der Familienbetrieb mit rund 30 Beschäftigten verkauft über seinen Online-Shop Bio-Lebensmittel, unter anderem Aufstriche, Müsli, Suppen, Fertiggerichte und Snacks. Den bleibwacker-Hafersnack „Monnemer Quadrat Bio“ gibt es in zwei Geschmacksrichtungen: Kakao-Haselnuss und Kokos Mandel. Die Kakao-Variante besteht unter anderem aus Datteln, Haferflocken, Nussmus und Kakaomasse. Beide Sorten kommen in einer quadratisch anmutenden Verpackung daher: eine ist dunkelbraun, die andere weiß. Auf der Vorderseite ist ein Quadrat gezeichnet, in dem der Mannheimer Wasserturm steht.

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Was fordert Ritter Sport vor dem Landgericht Stuttgart konkret?

Ritter Sport sieht durch das Erscheinungsbild der Verpackung des Mannheimer Hafersnacks sein Markenrecht verletzt: Der schwäbische Schokoladenhersteller wirbt seit vielen Jahren für seine Schokotafeln mit dem Slogan „Quadratisch. Praktisch. Gut.“ und hat sich seine quadratische Verpackungsform als Marke schützen lassen.

Vor dem Landgericht Stuttgart fordern die Schwaben nach früheren Angaben eines Gerichtssprechers von bleibwacker nun die Unterlassung, „ihr Produkt Monnemer Quadrat Bio mit der aktuell verwendeten quadratischen Verpackung herzustellen, zu bewerben oder anzubieten, wobei die Klägerin verschiedene Sorten beanstandet“. Ferner wolle Ritter Sport Auskunft, in welchem Umfang diese Art von Verpackung verwendet worden sei – und die Feststellung einer grundsätzlichen Schadenersatzpflicht (Az. 17 O 192/25).

Wie begründet Ritter Sport bisher seine Position?

Der Schokoladenhersteller aus Waldenbuch bei Stuttgart argumentiert, dass man sich schon seit den 1970er-Jahren als einzige Schokoladenmarke ausschließlich auf das Quadrat konzentriere. „Wie Umfragen bereits seit Jahrzehnten zeigen, assoziiert die überwiegende Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland mit dieser Art der quadratischen Verpackung die Marke Ritter Sport – selbst wenn das Produkt in einer weißen Folie ohne Logo oder Beschriftung verpackt ist“, hatte eine Sprecherin zuletzt dieser Redaktion erklärt.

Die als sogenannte dreidimensionale Marke geschützte Verpackungsform sei eine der bekanntesten Marken Deutschlands, so die Sprecherin weiter. „Wenn wir diese in Kollisionsfällen nicht verteidigen, verlieren wir letztendlich unseren Markenschutz. Zwischen Schokolade und Müsliriegeln besteht dabei – juristisch betrachtet – Warenähnlichkeit, was bei einer Markenkollision ausreicht.“ Die zusätzliche Verwendung der Begrifflichkeit „Quadrat“ durch die Firma Wacker unterstreiche noch diese Form und verstärke somit die Markenkollision.

Matteo Wacker, Gründer und Chef von bleibwacker aus Mannheim. © Ich bleib wacker

Was sagt das Mannheimer Unternehmen bleibwacker zu den Vorwürfen?

Bleibwacker-Gründer und -Chef Matteo Wacker kann die Vorwürfe nicht nachvollziehen. Seine „Monnemer Quadrate“ hätten nichts mit Schokolade zu, außerdem sei die Zielgruppe des Hafersnacks eine andere. „Wir möchten überhaupt nicht mit Ritter Sport verwechselt werden“, bekräftigt Wacker wenige Tage vor dem Prozess in Stuttgart.

Dem Unternehmer zufolge soll das Verpackungsdesign des Hafersnacks eine Hommage an seine Heimatstadt Mannheim sein. Auf der Homepage von bleibwacker wird das Produkt als „süße Liebeserklärung an unsere Heimat“ beworben. Kundinnen und Kunden können dort unter anderem nachlesen, dass der Grundriss der Quadratestadt Mannheim aus 144 Vierecken besteht.

Aktuell ist der Hafersnack zumindest in der Kakao-Variante im Onlineshop von bleibwacker nicht lieferbar. „Wir produzieren gerade eher vorsichtig aufgrund der Unsicherheit des Rechtsstreits. Daher passiert es leider immer wieder, dass sie ausverkauft sind“, erklärt Wacker. In den nächsten Tagen seien die Kakao-Quadrate voraussichtlich wieder verfügbar.

In Instagram-Posts zu dem Streit mit Ritter Sport hatte Wacker zuletzt auch auf andere Lebensmittel und Süßwaren hingewiesen, die ebenfalls quadratisch verpackt seien, mit denen Ritter Sport aber offenbar kein Problem habe.

Mit Blick auf den bevorstehenden Prozess erklärt Wacker: „Wir sind natürlich angespannt, so eine Klage ist schon belastend für uns.“ Dennoch sei er vorsichtig optimistisch. „Es kann doch nicht sein, dass eine geometrische Grundform für das gesamte Lebensmittelregal einem Unternehmen vorbehalten sein soll“, so der Mannheimer Unternehmer.

„Monnemer Quadrate Bio“ von bleibwacker. © bleibwacker

Was ist beim ersten Gerichtstermin am 18. November zu erwarten?

Das Interesse dürfte hoch sein, denn bisher haben Medien aus dem gesamten Bundesgebiet über den Streit berichtet. Welchen Verlauf die Verhandlung nimmt und wie lange sie dauert, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. „Üblicherweise führt der Vorsitzende kurz in den Fall ein und die Parteivertreter erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Sofern gewünscht, werden auch Vergleichsgespräche geführt“, erklärt ein Sprecher des Gerichts. In Zivilsachen würden keine Schriftstücke wie die Klageschrift oder Erwiderung wörtlich verlesen. „Das unterscheidet die Verhandlung in Zivilsachen erheblich von Verhandlungen in Strafsachen.“ Weitere Termine außer der 18. November seien in dieser Sache vorerst nicht anberaumt.

Redaktion Wirtschaftsreporterin

Redaktion berichtet aus der regionalen Wirtschaft

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