"MM"-Webinar

Online-Seminar: Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Viele Rentner wissen nicht, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Der "Mannheimer Morgen" bietet zusammen mit dem Steuerzahlerbund ein Webinar an. Eine Expertin erklärt die Details. Hier geht es zur Anmeldung

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Walter Serif
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Ein Rentner füllt seine Steuererklärung fürs Finanzamt aus und tippt zur Berechnung Zahlen in einen Tischrechner. © Lino Mirgeler/dpa/Steuerzahlerbund

Mannheim. Viele Seniorinnen und Senioren machen sich Sorgen, dass sie mit ihrer Rente nicht mehr über die Runden kommen. Die Angst ist nicht unbegründet. Immerhin beträgt die Durchschnittsrente in Deutschland gerade mal 1543 Euro im Monat. Dafür muss der Ruheständler aber auch auf 45 Versicherungsjahre kommen.

Und das ist bei den meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht der Fall. Sie müssen dann Abschläge hinnehmen, und wenn sie nicht gut verdient haben, bleibt weniger als die Durchschnittsrente übrig. Mit Blick auf die hohen Mieten dürfte das Thema Altersarmut in Zukunft eine größere Rolle spielen.

Hinzu kommt, dass Rentner vor einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bis 2005 in der Regel keine Steuern zahlten. Seitdem muss ein immer größerer Teil der Rente versteuert werden. Wer erst 2023 in den Ruhestand getreten ist, hat nur noch einen Rentenfreibetrag von 17 Prozent und muss deshalb immerhin 83 Prozent der Altersbezüge versteuern.

Nicht jeder Rentner muss Steuern zahlen

Allerdings bedeutet dies nicht automatisch, dass der Fiskus immer zulangt. „Rentner haben wie die Arbeitnehmer mehrere Freibeträge, auch gehen zusätzlich die Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge ab. Deshalb zahlt der Rentenjahrgang 2023 bis zu einem Altersruhegeld von 1270 Euro keine Steuern“, sagt Andrea Schmid-Förster, stellvertretende Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg. Voraussetzung: Die Rentnerinnen und Rentner dürfen keine weiteren Einkünfte wie Arbeitslohn, Betriebsrenten oder Vermietungseinkünfte haben. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2540 Euro. Allerdings gilt dieser für beide Renten zusammen.

Obwohl viele Rentnerinnen und Rentner keine Steuern zahlen müssen, heißt das noch lange nicht, dass sie dies von der Pflicht der Abgabe einer Steuererklärung befreit. „Das wissen viele nicht“, sagt Schmid-Förster. Deshalb hat sich diese Redaktion entschlossen, ihre Expertise für unsere Leserinnen und Leser zu nutzen. Gemeinsam bieten wir am Mittwoch, 3. Juli, um 16 Uhr ein Webinar an, in dem die Expertin genauer erklärt, wer eine Steuererklärung abgeben muss. Und sie zeigt dann anhand der Formulare Schritt für Schritt, wie das dann alles auch ohne Steuerberater funktioniert.

Begrenzte Teilnehmerzahl beim Webinar

Aus technischen Gründen ist die Teilnehmerzahl für das Webinar auf 1000 begrenzt. Wer Interesse hat, kann sich für das Online-Angebot unserer unter dem Link bit.ly/3zhSf2S schon jetzt anmelden.

Schmid-Förster wird den Leserinnen und Lesern erklären, wann auf jeden Fall die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtend ist. Zum Beispiel wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte größer als 10 908 Euro ist. Oft wird das Finanzamt von sich aus tätig, wenn es davon ausgeht, dass die Einkünfte entsprechend hoch sind, und schreibt die Rentnerinnen und Rentner an.

Stichtag 2. September 2024 für das Steuerjahr 2023

Dann kann es sein, dass die Beamten sogar Steuererklärungen rückwirkend verlangen. Wer vom Finanzamt aufgefordert wird, hat für die Steuererklärung 2023 nur noch bis zum 2. September 2024 Zeit. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis zum 2. Juni 2025. Das kostet dann allerdings auch Geld.

Hier können Sie sich für das Webinar anmelden.

Redaktion Reporter für Politik und Wirtschaft

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