Die meisten Kommunen müssen ihre Hebesätze für die Grundsteuer drastisch senken, wenn sie sich nicht an den Grundstückseigentümern schadlos halten wollen. Diese Botschaft steckt im sogenanntes Transparenzregister, das das Stuttgarter Finanzministerium am Montag veröffentlich hat.
Doch damit fängt der Ärger schon an, denn die Grundsteuereinnahmen fließen ausschließlich den Kommunen zu – und diese haben bei der Festsetzung der Höhe freie Hand. Dass sich die Städte und Gemeinden da nicht von der Landesregierung ins Handwerk pfuschen lassen wollen, mag verständlich sein.
Allerdings ist es schon bemerkenswert, dass sich der Städte- und der Gemeindetag in einer gemeinsamen Presseerklärung im Prinzip vom Konsens verabschieden, der die Geschäftsgrundlage für die Grundsteuerreform war. Diese sollte „aufkommensneutral“ ausfallen. Der Grund dafür ist klar: Weil die neuen Bodenrichtwerte extrem höher sind als die alten, würden die Kommunen ein Vielfaches an Grundsteuer einnehmen, wenn sie die Hebesätze unverändert ließen. Im Umkehrschluss müssten die Eigentümer dann natürlich Unsummen zahlen.
Dass die meisten Städte und Gemeinden mit wenigen Ausnahmen ihre Hebesätze deutlich senken müssen, wissen natürlich auch die Kommunalvertreter. Die Frage ist aber: um wie viel? Und da gibt es eben eine Grauzone. Die Stadtkämmerer verweisen jetzt darauf, dass ihre Ausgaben stark gestiegen sind, weshalb sie mehr Steuereinnahmen brauchen, zumal das Gewerbesteueraufkommen in der Wirtschaftskrise in der Regel sinkt.
Die Kommunen müssen dennoch Maß halten. Auch deshalb, weil die Eigentümer ja die Grundsteuer anteilig auf die Mieterinnen und Mieter umlegen können. Die ächzen schon jetzt unter den hohen Kosten für ihre Wohnungen und ihren durch die hohen Energieausgaben ohnehin gestiegenen Nebenkosten.
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Mannheimer Morgen Plus-Artikel Kommentar Kommunen müssen bei der Grundsteuer Maß halten!
Die meisten Kommunen müssten die Grundsteuerhebesätze stark senken, weil die Bodenrichtwerte gestiegen sind. Städte und Gemeinden verweisen aber auf ihre hohen Ausgaben. Da müssen Grenzen gesetzt werden