Mannheim. Sind bei der jüngsten Aufsichtsratswahl beim Softwarekonzern SAP gravierende Fehler passiert? Am Arbeitsgericht Mannheim sind zwei Anträge eingegangen, mit denen die Abstimmung angefochten wird (Az.: 8 BV 7/24 und 8 BV 8/24). Zwei Gütetermine sind nun vorbei - und nach Angaben einer Sprecherin sieht es danach aus, dass am 8. Oktober zwei Kammertermine stattfinden. Das heißt, das Gericht wird sich die Aufsichtsratswahl genauer anschauen.
Konkret geht es um die direkte Wahl von Arbeitnehmervertretern in den SAP-Aufsichtsrat im März. In den Anträgen vor dem Arbeitsgericht werden Verstöße gegen wesentliche Wahlvorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit und das Wahlverfahren behauptet. Eingereicht wurden die Anträge von SAP-Beschäftigten, die teilweise Mitglieder des Betriebsrats sind. Manche der Antragsteller standen selbst auf der Wahlliste.
Eine SAP-Anwältin hatte beim ersten Gütetermin vor dem Arbeitsgericht hervorgehoben, es habe bei der Wahl keine Verstöße mit Kausalzusammenhang gegeben. Mit anderen Worten: Die Ergebnisse seien nicht durch gravierende Fehler verfälscht worden.
Zumindest im Moment hat der juristische Streit keine Folgen für den Aufsichtsrat. Erst wenn die Anträge bei den Kammerverfahren im Herbst Erfolg hätten, müsste die Abstimmung für ungültig erklärt und wiederholt werden.
Die Belegschaft hatte Eberhard Schick, Betriebsratsvorsitzender der SAP SE, sowie Nina Strassner, Personalerin und Arbeitsrechtlerin, in den Aufsichtsrat gewählt - mit jeweils rund zwölf Prozent der Stimmen. Wiedergewählt wurden Lars Lamadé (13,7 Prozent), der das weltweite Sponsoring bei SAP betreut und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender ist - und zudem Margret Klein-Magar als Vertreterin der Leitenden Angestellten. Für alle Personen wurde zudem ein Ersatzmitglied gewählt.
Plätze in dem 18-köpfigen Aufsichtsrat sind begehrt, denn Mitglieder können über die Strategie des Unternehmens mitentscheiden und darüber, wie der Vorstand besetzt wird.
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