Ratgeber

Ohne Knöllchen aus dem Urlaub

Im Ausland können Verstöße teuer werden

Von 
tmn
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Berlin. Andere Länder, andere Vorschriften: Die Verkehrsregeln in anderen europäischen Ländern unterscheiden sich zu denen in Deutschland. In den meisten europäischen Urlaubsländern gilt beispielsweise laut Autoclub Europa (ACE) ein Tempolimit von 120 bis 130 Stundenkilometern. Wer unter drei Jahre einen Führerschein besitzt, muss in einigen Ländern sogar zusätzlich die Geschwindigkeit drosseln. In Frankreich sind für Fahranfänger auf Landstraßen maximal 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen nur 110 km/h sowie in Italien auf der Autobahn maximal 100 km/h und auf Landstraßen höchstens 90 km/h erlaubt. In Kroatien dürfen Fahranfänger bis 24 Jahren auf Autobahnen nur 120 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und außerorts 80 km/h fahren.

Ein wichtiger Tipp für Eltern mit jungen Kindern, die vor Ort einen Wagen ausleihen möchten: Seit 2020 ist in Italien geregelt, welcher Kindersitz im Auto erlaubt ist. Laut ACE darf man nur ein Modell mit integriertem Alarmsignal nutzen. Darüber hinaus dürfen Autofahrer unabhängig der Lichtverhältnisse nur mit Tages- und Abblendlicht fahren. Nicht zuletzt sollten Reisende auf die Verkehrsschilder achten, zum Beispiel bei der Aufschrift „zona traffico limitato“, was übersetzt verkehrsberuhigte Zone bedeutet. Zu bestimmten Uhrzeiten dürfen Fahrzeuge in diese Bereiche nicht hineinfahren. Die Bereiche seien videoüberwacht und ein Bußgeld dem Fahrer sicher. Einschränkungen gibt es auch in Österreich: In den Sommermonaten ist es verboten, bei Stau die Autobahn zu verlassen und auf Bundes- oder Landstraßen auszuweichen. Wer das ignoriert, riskiert ein Bußgeld.

Nachts mit Warnweste

Auch Fahrradfahrer sollen sich im europäischen Ausland über die jeweiligen Verkehrsregeln informieren. In Italien müssen laut ACE Fahrräder über eine funktionierende Beleuchtung verfügen. Im Tunnel und nachts gilt außerdem eine Pflicht zum Tragen einer Warnweste. In Malta und Finnland gibt es eine grundsätzliche Helmpflicht für Fahrradfahrer, in Spanien und der Slowakei gilt diese außerhalb geschlossener Ortschaften. In Österreich, Kroatien, Schweden, Island, Slowenien, Tschechien und der Slowakei betrifft die Helmpflicht nur Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 18 Jahren. tmn

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