Ratgeber

Das ist nach einem Diebstahl zu tun

Nach Angaben der Versicherungswirtschaft wurden im vergangenen Jahr 140 000 versicherte Fahrräder gestohlen

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tmn
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Weg! Was ist nach einem Fahrraddiebstahl zu tun und welche Versicherung könnte für den Schaden aufkommen? © Martin Gerten/dpa/dpa-tmn

Stuttgart/Berlin. Es ist wohl für die meisten ein Schockmoment, wenn sie feststellen müssen, dass ihr Fahrrad geklaut wurde. Hat man sich vom ersten Schreck erholt, sollte möglichst schnell gehandelt werden. Was im Einzelnen zu tun ist und welche Nachweise Geschädigte erbringen, müssen – dazu die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was sollte man als Erstes nach dem entdeckten Diebstahl tun?

Das Wichtigste ist, den Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen. Dabei sollte der Geschädigte eine Rahmennummer vorlegen. Die ist in der Regel an der Gabel oder am Tretlager eingestanzt und darf nicht mit der Produktions- oder Seriennummer verwechselt werden, die mehrfach vergeben sind. Am besten alle Nummern nach dem Radkauf fotografieren – die Polizei ordnet sie dann zu.

Welche Rolle spielt Zeit bei der polizeilichen Anzeige?

„Ich würde immer schnellstmöglich Anzeige erstatten“, sagt Polizeihauptkommissarin Karin Reuchlin. Sie leitet in Stuttgart die Fahrraddiebstahl-Ermittlungsgruppe „Dynamo“. Das gilt auch, wenn man noch nicht sofort alle nötigen Informationen parat hat und sie anhand der Fallnummer später nachreicht. Oder auch, wenn das Rad gebraucht gekauft wurde. Der ADFC weist auf ein Urteil des Amtsgerichts Oldenburg (Az.: E7 C 7019/00) hin, das entschied: Eine Anzeige erst nach fünf Tagen und ohne Angabe der Rahmennummer, die auf der Rechnung zur Verfügung steht, war demnach verspätet und unvollständig, so dass der Versicherer nicht zahlen musste.

Welche Dokumente sind noch wichtig?

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Die Kaufrechnung hilft, dort sind in der Regel Hersteller und Modell genannt. Weitere Fotos vom Rad sind gut, besonders wenn man Dinge am Rad nachträglich verändert hat. Dabei geht es um individuelle Merkmale: eine auffällige Klingel, hochwertige Pedale oder ein anderer Sattel. Auch dafür die Rechnung aufbewahren. Je genauer das Fahrrad beschrieben ist, desto einfacher kann die Polizei es zuordnen.

Wo können Geschädigte Anzeige erstatten?

Auf jeder Polizeidienststelle rund um die Uhr, persönlich oder per Telefon. Für Vielbeschäftigte geht das auch über die sogenannte Internetwache im Netz. Die Polizei erstellt immer eine Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige mit Tatzeit, Angaben zum gestohlenen Objekt und Namen des Geschädigten.

Welche Nachweise verlangt der Versicherer?

Im Schadensfall brauchen Geschädigte die oben genannte Bescheinigung über die Erstattung einer Diebstahlsanzeige, dann informieren sie ihren Versicherer. Der will in der Regel Kaufbeleg und Rahmennummer. Auch hier sind Fotos hilfreich.

Wann ist der Diebstahl von der Hausratversicherung abgedeckt?

Für die Absicherung des Fahrrads in der Hausratversicherung wird dafür in der Regel ein bestimmter Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Dazu eine Beispielrechnung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Ist der Hausrat mit 50 000 Euro versichert und der Fahrraddiebstahl mit einem Prozent davon, so entschädigt der Versicherer den Diebstahl je nach Wiederbeschaffungswert – mit bis zu 500 Euro. Das Schloss wird innerhalb dieses Betrages übrigens auch ersetzt.

Wie lassen sich ganz teure Fahrräder und Pedelecs versichern?

Für edle Rennräder, Lastenräder oder Hightech-Pedelecs kann die oben errechnete Summe bei der Hausratversicherung angehoben oder eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen werden.

Was sind Grundvoraussetzungen für eine Entschädigung?

Ein Knackpunkt ist: Das Fahrrad muss an einen festen Gegenstand angeschlossen worden sein. Hausratversicherer machen meist keine Vorgabe zu Qualität und Preis des Schlosses. Anders ist das bei speziellen Fahrradversicherungen. Die können Qualitätsanforderungen an das Schloss haben, und im Schadenfall muss man dann auch einen entsprechenden Kaufnachweis vorlegen. tmn

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