Ratgeber

Bei Kontrolle richtig verhalten

Eine Verkehrskontrolle kann leicht für Stress sorgen, auch wenn man nichts falsch gemacht hat

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tmn
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Der Schriftzug „Polizei“, aufgenommen während einer Verkehrskontrolle. © Soeren Stache/dpa

Berlin. Man fährt ganz gelassen die Straße entlang – plötzlich winkt da hinten ein Polizist mit Kelle und mahnt: rechts ran fahren! Schon dürfte so manchem der Puls gehen – auch ohne etwas falsch gemacht zu haben. Besser bewahrt man die Ruhe und folgt den Anweisungen.

Winkt eine Polizistin oder ein Polizist einen aus dem Verkehr, sollte man die Geschwindigkeit drosseln und mit dem Blinker signalisieren, dass man an die Seite fährt, so der ACE. Missachtet man etwa die Aufforderung zum Anhalten oder der einem Polizeiwagen zu folgen, drohen ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Sobald das Auto steht, empfiehlt es sich, Motor und Radio auszuschalten und das Fenster zu öffnen. Aussteigen sei ohne Aufforderung nicht nötig.

Generell gilt aber: Niemand muss sich selbst belasten. Das Aussageverweigerungsrecht erlaubt es einem, im Falle einer vermuteten Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat zu schweigen. Die Beamten müssen vor weiteren Fragen oder Maßnahmen die Betroffenen über ihre Rechte aufklären.

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Oft kontrolliert die Polizei die für das Autofahren wichtigsten Dokumente, wie etwa den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) im Original. Der Personalausweis muss nicht gezeigt werden, da es in Deutschland keine allgemeine Mitführpflicht gibt. Angaben zur Person müssen trotzdem gemacht werden.

Hat man nicht alles dabei, kann das kosten. Vergisst man etwa die im Führerschein vermerkte Brille, kann ein Verwarnungsgeld von 25 Euro drohen. Auch wenn der Verbandskasten, das Warndreieck, oder die Warnweste fehlt, kann man 10 bis 15 Euro zahlen müssen.

Fragen zum Alkoholkonsum muss man nicht beantworten. Ein Atemalkoholtest ist laut ACE kein Bestandteil einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Aber: Er kann verlangt werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht, wie auffälliges Fahrverhalten oder ein Geruch von Alkohol. Verweigert man ihn, kann man mit zur Wache müssen – für eine eventuelle Blutabnahme.

Wollen die Polizisten den Kofferraum untersuchen, dürfen sie dies nur, wenn ein Verdacht auf eine Straftat besteht oder ein richterlicher Beschluss vorhanden ist. Oft werde dies umgangen, indem sie nach der Notfallausstattung fragen, die die Meisten im Kofferraum aufbewahren. Dann kann man die Beamten bitten, zu warten, bis man die Teile aus dem Kofferraum holt.

Auch können die Beamten durch die Scheiben in den Innenraum blicken. Seien die aber getönt, muss der Bitte nach einer Kontrolle nicht nachgekommen werden. Und Gepäck kontrollieren, das Smartphone durchforsten oder eine Personendurchsuchung durchführen, darf die Polizei bei einer normalen Verkehrskontrolle nicht. tmn

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