Auto-Urlaub: Wo ein Licht aufgeht

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mid Groß-Gerau - Tägliche Light-Show auf der Straße: Die Liste der Länder mit gesetzlichen Regelungen zum Fahren mit Licht am Tag wird länger.

© TÜV Süd

Licht oder kein Licht? Bei dieser Frage tappen viele Autofahrer im Dunkeln, wenn es um den nächsten Urlaub im Ausland geht. Fest steht: Die Liste der Länder mit gesetzlichen Regelungen zum Fahren mit Licht am Tag wird immer länger. Deshalb sollten Autofahrer einfach überall das Licht einschalten, empfiehlt Eberhard Lang vom TÜV SÜD. Vor allem, weil die internationalen Regeln recht verwirrend sind. In Italien beispielsweise gelte die Licht-Pflicht nur auf Autobahnen und Staatsstraßen, so der Experte.

Und dann ist da noch die Legende vom Mehrverbrauch durch das Fahren mit Licht am Tag. Was ist da wirklich dran? "Selbst mit Abblendlicht liegt er unter 0,15 Liter pro 100 Kilometer", sagt Eberhard Lang. Bei Tagfahrleuchten sei der Mehrverbrauch praktisch nicht mehr messbar.

Wer an eine Nachrüstung von Tagfahrleuchten denkt, sollte einen Zollstock griffbereit halten. Denn da sind die Vorschriften sehr genau. So dürfen die Tagfahrleuchten nicht tiefer als 25 Zentimeter über der Straße und nicht weiter als 40 Zentimeter von der Außenseite entfernt montiert sein. Der Abstand zwischen den Leuchten muss mehr als 60 Zentimeter betragen. So richtig kompliziert wird es, wenn die Tagfahrleuchte auch eine Standlichtfunktion hat. In diesem Fall muss sie mindestens 35 Zentimeter über der Straße leuchten, erklärt der Fachmann vom TÜV Süd. Da klingt ja fast nach höherer Mathematik. Wer soll da noch den Durchblick behalten?

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