Berlin. Zu enges Auffahren ist kein Kavaliersdelikt. Abhängig von der Geschwindigkeit und dem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug drohen bei dieser Ordnungswidrigkeit Bußgelder von bis zu 400 Euro, zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot. Darauf macht der Auto Club Europa (ACE) aufmerksam.
Bei Auffahrunfällen gilt die Annahme: Wer auffährt, hat Schuld. Autofahrer müssen dann erst das Gegenteil beweisen. Deshalb sollten Verkehrsteilnehmer ausreichend Abstand halten. Je schneller man fährt, umso größer muss der Sicherheitsabstand sein. Innerhalb eines Ortes sind etwa 15 Meter Abstand zu halten – das entspricht etwa drei Fahrzeuglängen.
Außerhalb geschlossener Ortschaften sollte der Abstand mindestens dem halben Tacho entsprechen – wer 120 Kilometer pro Stunde fährt, darf nicht dichter als 60 Meter an das vorausfahrende Fahrzeug heranfahren. Leitpfosten bieten eine gute Orientierung: Sie stehen meist 50 Meter auseinander – das entspricht dem Mindestabstand bei Tempo 100. tmn
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