Urteil - Gericht verbietet Sänger bestimmte Aussagen über seine Ex-Frau

Thomas Anders darf Nora nicht kritisieren

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Koblenz. Fernduell eines einstigen Glamour-Paares: Während Thomas Anders eine Autogrammstunde in Dortmund hielt, errang seine Ex-Frau Nora Balling gestern Mittag einen juristischen Teilsieg am Landgericht Koblenz. Die Richter gaben ihrem Antrag auf einstweilige Verfügung statt. Damit muss sich Anders mit bestimmten Aussagen zu seiner ehemaligen Ehefrau in seiner Autobiografie "100 Prozent Anders" zurückhalten, sonst droht ihm ein Ordnungsgeld von 100 000 Euro. Zu Ende sein dürfte der Streit aber noch längst nicht. Anders' Anwälte kündigten bereits an, Rechtsmittel einzulegen.

Eigentlich hatte es in dem nüchternen Saal 136 des Landgerichts zu einem Wiedersehen der Ex-Eheleute Thomas Anders und Nora Balling kommen sollen. Das Gericht hatte für die Verhandlung die Anwesenheit der beiden angeordnet. Doch die Schaulustigen vor und in dem Gerichtsgebäude wurden enttäuscht. Während Nora Balling mit ihren Anwälten erschien - sichtlich angespannt in einem dunkelblauen Rollkragenpullover -, war von Anders nichts zu sehen.

Keine Spur von Glamour

Und auch während der Verhandlung war von Glamour nichts zu spüren. Letztlich dauerte das Ganze nur rund eine halbe Stunde. "Wir sind von einigen Ausnahmen abgesehen der Auffassung, dass der Anspruch auf Unterlassung begründet ist", sagte Landgerichtspräsident Hans-Josef Graefen. Bei den Ausnahmen handelt es sich um Aussagen über die Eifersucht von Nora. Außerdem hatte Anders, der in den 1980er Jahren und um die Jahrtausendwende gemeinsam mit Dieter Bohlen als Duo Modern Talking Popgeschichte schrieb, seiner Ex-Frau in dem Buch unter anderem Verschwendungssucht vorgeworfen.

Unklare Folgen

Während Nora Balling, die 14 Jahre lang mit Anders verheiratet war, den Worten der Richter im Gerichtssaal zumeist regungslos lauschte, hatte der Sänger über seinen Anwalt mitteilen lassen, dass er zu dem Termin in Koblenz nicht kommen könne. Am Nachmittag war er indes bei einer Autogrammstunde in einer Dortmunder Buchhandlung und las Passagen aus seiner Autobiografie vor, allerdings nichts zum Thema Nora. Zum Prozess selbst äußerte er sich nicht. Ungeachtet dessen hatten seine Anwälte vor Prozessbeginn einen Befangenheitsantrag gegen sämtliche Kammermitglieder des Landgerichts eingereicht. Hierüber muss noch entschieden werden.

Was die Entscheidung aus Koblenz nun konkret bedeutet, ist nach Angaben des Gerichts offen. "Fragen zur praktischen Abwicklung können wir nicht klären", hieß es aus dem Landgericht. "Das war auch nicht Gegenstand dieses Rechtsstreits", sagte die stellvertretende Medienreferentin Ingrid Metzger. Wie die Parteien mit der einstweiligen Verfügung umgingen, bleibe abzuwarten. In jedem Fall ist die Entscheidung im juristischen Sinne wirksam, aber noch nicht rechtskräftig. Die Gegenseite könne Einspruch einlegen, erklärte Metzger. dpa

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