Erfurt. Wer jemandem absichtlich Zigarettenrauch ins Gesicht bläst und sich aggressiv verhält, begeht nach einem Urteil des Amtsgerichts Erfurt Körperverletzung. Es sprach gestern eine 25-Jährige frei, die einem Raucher ein Glas an den Kopf geworfen hatte. Die Studentin hatte den 30-Jährigen mehrfach auf das Rauchverbot in einer Erfurter Diskothek hingewiesen. Kurz darauf habe sich der Mann erneut eine Zigarette angesteckt, sei aggressiv auf sie zugekommen, habe ihr den Rauch direkt ins Gesicht geblasen und provozierend gefragt, was sie denn nun machen wolle. Ihren anschließenden Glaswurf wertete das Gericht als gerechtfertigte Notwehr gegen eine Körperverletzung. dpa
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