Düsseldorf. Nach Ausweitung der Vorwürfe gegen die Angeklagten im Prozess um die Katastrophe bei der Duisburger Loveparade wollen deren Anwälte offenkundig das Mammutverfahren wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung platzen lassen. Am zweiten Verhandlungstag auf dem Düsseldorfer Messegelände rügte die Verteidigung, dass der Prozess vor der falschen Strafkammer verhandelt werde. Nachdem die Zulassung der Loveparade-Anklage zur Hauptverhandlung zunächst von der 5. Großen Strafkammer des Duisburger Landgerichts abgelehnt worden war, hatte das von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern im Beschwerdewege angerufene Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) verfügt, dass der Strafprozess eröffnet werden müsse: gegen sechs Bedienstete der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent. Zugleich übertrug das OLG die Zuständigkeit auf die 6. Große Strafkammer. Es sei zu befürchten, dass sich die fünfte Strafkammer von ihrer fehlerhaften Rechtsauffassung im weiteren Verfahren nicht lösen könne, urteilten die OLG-Richter. Die Anwälte halten die Übertragung an eine andere Strafkammer für grundgesetzwidrig.
Befangenheitsanträge abgelehnt
Bevor die Anwälte gestern die Besetzung des Gerichts rügten, hatte der Vorsitzende Richter Mario Plein den rechtlichen Hinweis erteilt, dass die Angeklagten in mehr als den 18 angeklagten Fällen wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden könnten. Demnach müssen sich vier Beamte der Stadt Duisburg nunmehr in 50 Fällen wegen Körperverletzung verantworten, bei den übrigen sechs Angeklagten wurden die Körperverletzungsdelikte auf 33 Fälle erhöht.
Die Befangenheitsanträge gegen zwei Ersatzschöffen wurden von der Strafkammer abgelehnt. Von der Verteidigung war beanstandet worden, dass die Töchter der beiden Schöffen Besucher der Duisburger Loveparade gewesen seien. Bei dem Loveparade-Drama waren am 24. Juli 2010 während einer Massenpanik 21 Menschen erdrückt und 652 verletzt worden.
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