Karlsruhe. Der Kampf um geschlechtergerechte Sprache auf Formularen – er ist noch lange nicht zu Ende. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine entsprechende Beschwerde nicht zur Entscheidung annahm, zieht Klägerin Marlies Krämer nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). „Ich gebe nicht auf, ich mache weiter, bis das Rennen gelaufen ist“, sagte die 82-Jährige . Sie hatte sich gegen die Praxis gewandt, dass Sparkassen in ihren Formularen keine weiblichen Bezeichnungen wie „Kundin“ verwenden. Das Gericht wies laut Mitteilung vom Mittwoch die Klage wegen Mängeln in der Begründung ab. Über die rechtliche Frage entschied das Gericht nicht inhaltlich.
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