Sonntagszuschlag

Zulagen sind vor Pfändung geschützt

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Schichtzulagen sowie Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sind unpfändbar. Bei einem Insolvenzverfahren darf der Insolvenzverwalter nicht darauf zugreifen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden. In dem Fall hatte ein Mann in Wechselschicht gearbeitet. Nachdem er Privatinsolvenz angemeldet hatte, trat er seine Einkünfte oberhalb der Pfändungsfreigrenze an eine Treuhänderin ab. Ihr wurden auch seine Zuschläge ausbezahlt. Dagegen wehrte er sich. Mit Erfolg. Die Zuschläge seien Erschwerniszuschläge und unpfändbar, so die Richter. dpa

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