Zum Thema Wahlrechtsreform:
Diese Wahlrechtsreform kann man nur als eine dreiste Unverschämtheit bezeichnen. Die Parteien zementieren ihr de facto Monopol auf Gestaltung der Politik und die Wähler werden noch etwas weiter von dieser ferngehalten. Einfluss auf die von den Partei-(Grand-)en ausgekungelten und auf der Liste aufgeführten Kandidaten haben sie nicht, unabhängige Kandidaten haben keine Chance mehr, da sie definitionsgemäß keine fünf Prozent Unterstützung erreichen können.
Parteikonformes Verhalten
Die ausgesuchten Kandidaten werden im Hinblick auf mögliches Nichtbedachtwerden bei der Vergabe von Ausschussvorsitzen, Reisegenehmigungen, Redezeiten und ähnlichen Annehmlichkeiten noch stärker auf die von der Führung vorgegebenen Richtlinien achten, um ihren Listenplatz zu behalten, den sie bei parteikonformem Verhalten ziemlich unabhängig von der Zufriedenheit der Wähler in ihrem Wahlkreis zugeteilt erhalten.
Dem Wählerwillen näher käme nach meiner Überzeugung eher eine Lösung, in der alle direkt gewählten Bewerber in das Parlament einziehen und die an einer festzulegenden Anzahl noch fehlenden Abgeordneten entsprechend dem von ihrer Partei erreichten Stimmenanteil der Zweitstimmen nach dem gegenwärtigen Verfahren bestimmt werden.