Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhängerinnen und Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 17.300 Euro belegt. Das teilte der Verein am Freitag mit.
Die erste Strafe bezieht sich auf einen Vorfall in der 50. Spielminute des DFB-Pokalspiels gegen Holstein Kiel
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