Recht - Arbeitgeber muss für entsprechende Zimmer sorgen

Pausenraum ist Pflicht

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In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern hat der Arbeitgeber die Pflicht, einen Pausenraum einzurichten. Beschäftigte müssen es deshalb nicht hinnehmen, wenn sie zum Beispiel auf der Station essen sollen. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen hin. Unter Umständen muss ein Pausenraum sogar bei weniger Beschäftigten zur Verfügung stehen - etwa wenn es Sicherheits- oder Gesundheitsgründe gibt. Das kann sein, dass Mitarbeiter körperlich schwer arbeiten müssen oder Dritte ständig Zugang zur Firma haben und deshalb ein Rückzugsort geboten ist. Auf die Einrichtung eines gesonderten Pausenraums können Arbeitgeber allerdings verzichten, wenn es Büro- oder Arbeitsräume gibt, die sich als Pausenraum eignen, weil sie etwa frei von Publikumsverkehr oder klingelnden Telefonen sind. dpa

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