Rundfunkgebühr - Bewohner von WG müssen sich einigen

Nur einer muss zahlen

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dpa
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Der Rundfunkbeitrag muss für jede Wohnung nur einmal entrichtet werden. Trotzdem landet bei manchem WG-Mitglied eine ärgerliche Rechnung im Briefkasten. Denn wer im Nachhinein nicht nachweisen kann, dass einer der Mitbewohner den Beitrag bereits gezahlt hat, wird oft zur Kasse gebeten. Davor warnt die Verbraucherzentrale Hamburg. Bilden mehrere Menschen eine Wohngemeinschaft, reicht es, wenn einer den Betrag in Höhe von 17,50 Euro überweist. Alle anderen dürfen sich abmelden.

Die Verbraucherzentrale rät Studenten und Auszubildenden in Wohngemeinschaften, den Beitragsservice bei Aus- und Einzügen immer direkt zu informieren. Außerdem sollten sie den Namen und die Beitragsnummer der Person, die den Rundfunkbeitrag zahlt, sowie Abmeldebestätigungen über einen längeren Zeitraum aufbewahren. Übrigens: Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich auf Antrag komplett von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen. Das gilt unter anderem für Lehrlinge oder Studenten, die Sozialleistungen beziehen. dpa

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