Recht - Regel gilt unabhängig von Wohnungseinrichtung

Möblierung bremst Mietpreis

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dpa
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Berlin. Immer mehr Wohnungen werden möbliert vermietet. Viele Vermieter gehen offenbar davon aus, damit könne die Mietpreisbremse umgangen werden, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Allerdings ist das ein Irrtum: Die Regel gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob die Wohnung möbliert oder unmöbliert vermietet wird.

Laut DMB gibt es nur folgende Ausnahmen: Wenn die möblierte Wohnung nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wird, zum Beispiel als Ferienwohnung. Oder wenn es sich um ein möbliert vermietetes Zimmer innerhalb der Vermieterwohnung handelt. Bei der Anmietung einer normalen möblierten Wohnung gilt die Mietpreisbremse, so dass der Vermieter nicht mehr fordern darf als die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent.

Zuschläge beachten

Allerdings ist es oft schwierig, die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine möblierte Wohnung festzustellen. Die Mietspiegel weisen mitunter Zuschläge für Einbauschränke oder Ähnliches aus. In der Regel beziehen sich die dort angegebenen Durchschnittsmieten aber auf die unmöblierte Wohnung.

Wird eine Wohnung vollständig möbliert vermietet, ist auf die Vergleichsmiete ein Zuschlag zu berechnen. Die Höhe richtet sich nach dem Gebrauchswert der Möbel. Im Zweifel sollten Mieter bei der Anmietung, spätestens aber wenn sie sich auf die Mietpreisbremse berufen, Auskunft hinsichtlich der Anschaffungskosten und des Anschaffungszeitpunktes verlangen. dpa

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