Finanzierung - Studenten müssen Vermögen angeben

Grenzen für Bafög

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Studenten haben nur einen Anspruch auf Bafög, wenn sie nicht mehr als 5200 Euro an Erspartem und anderen Vermögenswerten haben. Darauf weist das Deutsche Studentenwerk hin. Machen sie beim Bafög-Antrag falsche Angaben, und das kommt heraus, müssen sie das Geld zurückzahlen. Im schlimmsten Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Wer verheiratet ist oder Kinder hat, darf etwas mehr Vermögen haben. Oft ist Studenten nicht klar, dass sie Vermögen haben. Das kann zum Beispiel sein, wenn die Großeltern oder Eltern ein Sparbuch auf den Namen des Studenten angelegt haben. Um sich in solchen Fällen keinen Ärger einzuhandeln, sollten Studenten sich vor Antragstellung in der Familie erkundigen.

Zum Vermögen zählen nicht nur Bargeld oder ein Sparbuch. Antragsteller sollten auch an Bausparverträge, Lebensversicherungen und Autos denken, die auf ihren Namen laufen. Maßgeblich ist, welches Vermögen Studenten zum Zeitpunkt der Antragstellung haben. dpa

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