Gerichtshof - Klärung nötig im Streit von Witwe und Autor

Verhandlung von Kohl-Fall

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dpa
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Karlsruhe. Im Streit zwischen der Kohl-Witwe Maike Kohl-Richter und dem Journalisten Heribert Schwan sieht der Bundesgerichtshof (BGH) noch Klärungsbedarf. Die Sache sei nicht geeignet, „ohne ein vorheriges Rechtsgespräch entschieden zu werden“, teilte das Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Eigentlich sollte am Vormittag bereits das Urteil verkündet werden. Nun wollen die obersten Zivilrichter den Fall doch verhandeln. Als Termin dafür wurde der 20. August bestimmt.

Kohls Witwe will von dessen früherem Ghostwriter wissen, ob er von den langen Gesprächen mit dem Altkanzler noch Mitschnitts-Kopien besitzt. Kohl hatte sich 2001 und 2002 in seinem Haus in Ludwigshafen-Oggersheim mit dem WDR-Journalisten getroffen. Die etwa 630 Stunden Gespräch, die Grundlage für Kohls Memoiren sein sollten, zeichnete Schwan auf. 2014 veröffentlichte Schwan ohne Absprache mit dem früheren CDU-Parteichef den Bestseller „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“.

Kohl hatte zu Lebzeiten die Herausgabe der Original-Kassetten mit den Mitschnitten erstritten. Nun will seine Witwe auch an Kopien, Abschriften und andere Unterlagen kommen. Die Auskunftsklage soll das vorbereiten. 

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