Anti-Terror-Gesetze

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Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurden unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung zahlreiche neue Sicherheitsmaßnahmen beschlossen.

Finanzen: Kreditinstitute und Finanzunternehmen müssen Auskünfte geben über Konten, Konteninhaber, Geldbewegungen und Geldanlagen.

Post: Postdienstleister müssen über Namen, Anschriften, Postfächer oder sonstige Umstände des Postverkehrs informieren.

Eigensicherung: Halten sich verdeckte Ermittler in Wohnungen auf, konnten bislang die Zimmer und der Fahnder selbst mit Abhörtechnik ausgerüstet werden, um Gespräche mitzuhören. Praktisch hatte dies aber keine Relevanz.

Reisen: Fluggesellschaften sind verpflichtet, Namen, Anschriften und gebuchte Flüge preiszugeben.

Telefon und Internet: Anbieter von Telefon- und Internetdiensten müssen Verbindungs- und Nutzungsdaten offenlegen.

Handy: Hier geht es um technische Mittel ("IMSI-Catcher"), um die Identität und den Standort eines Handys zu erfahren.

Ausländer: Erfahren Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die Ausländerbehörden etwas über extremistische Bestrebungen, müssen sie den Verfassungsschutz informieren. dpa

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