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Tödlicher Unfall in Ludwigshafen: Verdacht auf verbotenes Autorennen

War der Unfall am 11. August auf der Ludwigshafener Saarlandstraße die Folge eines illegalen Autorennens? Diesen Verdacht hat die Staatsanwaltschaft und ermittelt jetzt unter anderem wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung

Von 
Bernhard Zinke
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In der Werftstraße im Jungbusch trafen zwei Personengruppen aufeinander. Einer der Beteiligten wurde mit einem Messer verletzt (Symbolbild). © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Ludwigshafen.

War es ein verbotenes Autogrennen, bei dem am Sonntag vor einer Woche in Ludwigshafen ein 36-jähriger Mann ums Leben gekommen ist? Diesem Verdacht geht nun die Staatsanwaltschaft Frankenthal nach. Die Behörde ermittelt nun gegen den 21-jährigen Unfallverursacher wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und der Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.

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Autounfall in Ludwigshafen: Ein Toter und zwei Schwerverletzte

Veröffentlicht
Von
Till Börner
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Der tödliche Unfall ereignete sich am 11. August um 22.50 Uhr auf der Saarlandstraße in Ludwigshafen. Der 21-jährige Unfallverursacher war in seinem VW Golf mit einer 20-jährigen Beifahrerin in Richtung Mundenheim unterwegs. An der Einmündung der Stifterstraße kam es zum Zusammenstoß mit einem Audi A 7, der von der Saarlandstraße nach links in de Stifterstraße abbiegen wollte. Durch den Aufprall schleuderten beide Fahrzeuge über die Saarlandstraße. Der Golf kam erst auf den Gleisen der Straßenbahn zum Stehen. Der 36-jährige Fahrer des Audi starb noch an der Unfallstelle. Der Unfallverursacher und seine Beifahrerin wurden schwer verletzt.

Kurz vor Unfall nebeneinander hergerast

Nach der Vernehmung der 20-jährigen Beifahrerin hätten sich Hinweise darauf ergeben, dass der 21-Jährige zum Unfallzeitpunkt ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen durchführte, meldeten Staatsanwaltschaft und Polizei in einer Pressemitteilung. Der Unfallverursacher soll kurz vor den Unfall neben einem anderen Auto hergerast sein, konkretisierte der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber auf Nachfrage dieser Redaktion. Zum Unfallzeitpunkt sei dieses Nebeneinander-Herrasen aber wohl schon beendet gewesen.

Deshalb sei es nun Gegenstand der Ermittlungen, ob die Fahrt als illegales Kraftfahrzeugrennen zu werten sei. Ein Gutachter werde ermitteln, wie schnell der Golf unterwegs war. Es ist zumindest unwahrscheinlich, dass er das an dieser Stelle erlaubten Tempo 50 gefahren ist. Der 21-jährige Beschuldigte hat laut Staatsanwaltschaft auch zugegeben, dass er unter dem Einfluss von Drogen gestanden habe.

Ressortleitung Teamleiter der Redaktionen Metropolregion und Südhessen Morgen

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