Stuttgart. In der Landeshauptstadt wird es ab 1. Juli zu weiteren Fahrverboten für Euro-5-Diesel kommen. Davon geht zumindest das grün geführte Verkehrsministerium aus. In der Landesregierung droht wegen des Dauerthemas jetzt der nächste Streit, denn die CDU kann das Vorpreschen des Hauses von Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) nicht verstehen.
„Wir sind sauer“, sagte CDU-Verkehrsexperte Thomas Dörflinger dieser Redaktion. Und darum geht es: In der vergangenen Woche musste Grün-Schwarz vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine weitere Niederlage einstecken. Die Richter wiesen zum wiederholten Mal eine Beschwerde des Landes gegen ein Zwangsgeld zurück, das vom Stuttgarter Verwaltungsgericht zuvor verhängt wurde. Das Land muss 25 000 Euro bezahlen, weil es ein Urteil von 2017 nicht umgesetzt hat, das Fahrverbote verlangt. Das Geld geht an die Deutsche Kinderkrebsstiftung.
Nach der Urteilsverkündung erklärte Uwe Lahl, Ministerialdirektor im Verkehrsministerium, zonale Fahrverbote für Euro-5-Diesel seien nicht mehr vermeidbar. Bislang gibt es Verbote nur auf einzelnen Strecken in Stuttgart – am Neckartor, an der Hauptstätter Straße, der Hohenheimer Straße sowie der Heilbronner Straße. In ganz Stuttgart bestehen bereits Fahrverbote für Euro-4-Diesel sowie ältere Modelle. Nach dem jüngsten Urteil der Mannheimer Richter sagte Lahl jedoch, man müsse jetzt weitere Verkehrsverbote für Euro-5-Diesel-Fahrzeuge ab 1. Juli 2020 vorbereiten. Auf Anfrage dieser Redaktion wurde ein Sprecher des Verkehrsministeriums konkreter. Das Land werde in der fünften Fortschreibung des Luftreinhalteplans die für die Stadt Stuttgart festgelegte Verkehrsverbote für Diesel-Fahrzeuge der Euronorm 5 ab dem 1. Juli „für den Bereich des Talkessels sowie in den Stadtbezirken Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen vorbereiten“, so der Sprecher. Parallel sei eine Anwaltskanzlei beauftragt worden, „unverzüglich alles Notwendige“ in die Wege zu leiten, um eine Vollstreckungsabwehrklage beim Verwaltungsgericht zu erheben. Darauf hatte sich der Koalitionsausschuss zuletzt geeinigt. „Eine Vollstreckungsabwehrklage hat keine aufschiebende Wirkung“, sagte der Sprecher. Daher müssten bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Stuttgart alle Vorbereitungen für die Fahrverbote ab 1. Juli getroffen werden.
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