Fußball-Europameisterschaft

Keine gefährlichen Gegenstände - Allgemeinverfügung für Mannheimer Hauptbahnhof

Von 
Till Börner
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Der RE 10 verbindet unter anderem den Mannheimer Hauptbahnhof (im Bild) mit Heidelberg. © Valerie Gerards

Mannheim. Die Bundespolizei hat für mehrere Bahnhöfe in Baden-Württemberg eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände erlassen. Wie die Bundespolizei mitteilt, gilt die Allgemeinverfügung für den Mannheimer Hauptbahnhof, den Hauptbahnhof Karlsruhe sowie in Stuttgart für den Hauptbahnhof, den S-Bahnhof Neckarpark und den Bahnhof Stuttgart-Bad Canstatt.

Mannheimer Hauptbahnhof: Bundespolizei kontrolliert die Allgemeinverfügung

Die Allgemeinverfügung gilt für den Zeitraum der Fußball-Europameisterschaft, sie endet am 15. Juli. Das Verbot wurde aus Sicherheitsgründen erlassen, um Gewaltstraftaten mit gefährlichen Gegenständen zu verhindern. Die Bundespolizei überwacht die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Ordnungsverfügung können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld bis zu einer Höhe von 25.000 Euro festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder die Anregung eines Hausverbotes sein. 

Das Mitführverbot gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten. Gefährliche Gegenstände im Sinne dieser Allgemeinverfügung sind Gegenstände, die nicht ohnehin nach dem Waffengesetz verboten und maßgeblich aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Dies sind Feuerwerkskörper, Abwehrsprays, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie gefährliche Werkzeuge und Messer aller Art.

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst die Verkehrsstationen einschließlich der gesamten Gebäudekomplexe, angeschlossenen Personentunnel und zugehörigen Bahnsteige auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes.

Redaktion Redakteur in der Onlineredaktion

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