Foto-Shootings - Neue finanzielle Auflagen der Verwaltung sorgen für Kritik, stehen aber auch im Zusammenhang mit der Corona-Krise

Schwetzinger Schlossgarten will mehr Geld mit Brautpaaren machen

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Den Schwetzinger Schlossgarten haben im Jahr 2021 nur 270 000 Menschen besucht. Vor Corona waren es 800 000 pro Jahr. © Uwe Anspach/dpa

Schwetzingen. Wo fängt ein aufwendiges Fotoshooting an und bis wohin handelt es sich um private Erinnerungsbilder. Darum dreht sich im Kern eine Frage, die seit sieben Tagen im Raum steht und zu kontroversen Diskussionen nicht nur im Internet Anlass gibt. Auslöser ist die Landesbehörde Schlösser und Gärten in Baden Württemberg, die anhand einer zunächst missverständlichen und zwischenzeitlich korrigierten Pressemitteilung vom vergangenen Freitag deutlich gemacht hat, dass beispielsweise professionell gemachte Hochzeitsfotos auf dem Gelände des Schwetzinger Schlossgartens zukünftig pauschal 80 Euro kosten. Bis zu zehn Personen dürfen für diesen Preis in den Schlossgarten. Das wäre dann „eintrittsneutral“, wie Geschäftsführer Michael Hörrmann auf Anfrage antwortet. Ist es aber nur das Brautpaar und der Fotograf, so werden ebenfalls 80 Euro fällig.

Warum das ein Teil der neuen Regelung ist, liegt nach Hörrmanns Worten darin begründet, „dass wir an Wochenenden im Schwetzinger Schlossgarten bis zu 27 Brautpaarshootings hatten.“ Diese erzeugten einen erheblichen Betreuungs- und Kontrollaufwand. Die Fotopauschale solle wenigstens einen Teil der dadurch verursachten Personalkosten abdecken, so der Geschäftsführer. Dasselbe gelte für Henna-Abende und Verlobungsfeiern. Man freue sich über alle Besucherinnen und Besucher, die Schnappschüsse und Erinnerungsaufnahmen machten. Diese bedürften keiner Genehmigung, und solche Aufnahmen könnten selbstverständlich in den sozialen Netzwerken gepostet werden.

Die Grenze hat die Verwaltung nun genauer definiert. In dem Moment, in dem eine professionelle Kamera mit Blitz zum Einsatz kommt. Oder ein Stativ. Oder eben ein Selfie-Stick, also ein Teleskopstab, in den man ein Handy einklemmen kann? In den Sozialen Netzwerken, wo die Erregung sich meist zuerst Bahn bricht, waren recht schnell kritische Stimmen zu lesen. Ein Kommentar forderte die Mitlesenden auf, sich das „nicht gefallen zu lassen“. Vielleicht geht es im Grunde aber auch gar nicht um die Details der Fotografie?

Besucherzahlen stark gesunken

Legt man die Besucherzahlen der vergangenen drei Jahre im Schwetzinger Schlossgarten nebeneinander, so werden frappierende Einbrüche während der Corona-Zeit sichtbar. Rund 800 000 Gäste waren 2019 da. 2020 waren es noch 338 000, und 2021 waren es gerade noch 268 000 Besucher. Das bedeutet auch deutlich weniger Einnahmen - und somit Druck, das Saldo durch Veränderungen in der Finanzstruktur auszugleichen.

50 Prozent aus Steuergeldern

Der Schlossgarten gilt mitsamt dem dazugehörigen Schloss als kulturelle Einrichtung. Offiziell handelt es sich um eine Anstalt innerhalb des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg, die dem Stuttgarter Finanzministerium unterstellt ist. 50 Prozent des Gesamtetats des Schwetzinger Schlossgartens stammen aus Steuergeldern, den Rest muss man vor Ort durch Eintrittsgelder selbst erwirtschaften. Man rede bei großen europäischen Gartendenkmalen wie in Schwetzingen über siebenstellige Summen, die pro Jahr zum Erhalt und zur Pflege zur Verfügung stehen müssten. Durch die Herausforderungen der Klimakrise steige dieser Betrag ständig, sagt Hörrmann. Daher also die Anpassungen bei den Fotografien?

Für rein kommerzielle Aufnahmen existieren schon länger besondere Regelungen. Man wolle wissen, in welchen Zusammenhängen der Schlossgarten als Denkmal verwendet werde, so die einleuchtende Erklärung dafür. Für Kritiker weniger einleuchtend ist die Neuigkeit, dass neben der kostenmäßigen Pauschale auch noch eine vorherige schriftliche Genehmigung für Fotoaufnahmen etwa von Brautpaaren erforderlich ist. Für eine neuerliche bürokratische Hürde hält der Geschäftsführer von Schlösser und Gärten Baden Württemberg die Regelungen nicht. Er zitiert stattdessen die Homepages der Denkmäler in den Gärten von Versailles oder Schloss Herrenchiemsee, wo es ähnlich lautende Bestimmungen gebe.

Ganz unten in der Pressemitteilung ist schließlich von einer weiteren Erhöhung (Anpassung) zu lesen. Auch Einzelgäste müssen zukünftig mehr bezahlen. Ab Ende März steigt der Eintrittspreis um einen auf dann acht Euro. Das Kombiticket mit Schlossführung kostet dann elf Euro und die Jahreskarte 35 Euro, statt bisher 30. In den Wintermonaten erhöht sich der Tarif auf sechs Euro.

Kritikern sagt Hörrmann: „Entweder die Gemeinschaft der Steuerzahler muss die notwendige Pflege vollständig finanzieren oder sie wird - zumindest zum Teil - durch die Eintritte der Parkbesucher gedeckt. Exklusiv hat der Schlossgarten die Änderungen nicht. Dasselbe gilt nämlich für das Heidelberger und das Mannheimer Schloss.

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