Viernheim. Viernheim. Umweltfrevler entsorgen Altreifen in der Natur. Auf dem Spielplatz lassen Zeitgenossen lautstark die Korken knallen. Und ein Hundehalter kümmert sich nicht um die Hinterlassenschaft seines Vierbeiners auf dem Gehweg. Die Regelverstöße, mit denen sich die Beamten der Viernheimer Stadtpolizei zu beschäftigen haben, sind immer wieder die gleichen. Daran hat sich auch durch die Einführung der neuen Gefahrenabwehrverordnung nichts geändert, berichtet Sebastian Geschwind, Leiter des städtischen Ordnungsamts. Seit 1. Januar gilt die Neufassung, verbunden ist sie mit einem detaillierten Bußgeldkatalog.
Eine solche Auflistung gibt es in Viernheim zum ersten Mal. Geschwind sieht darin den Vorteil, dass die Bürger nun genau wissen, was auf sie zukommt, wenn sie sich in einem bestimmten Zusammenhang nicht korrekt verhalten. Das Füttern von Wildtauben etwa kostet 30 Euro, das Beschädigen von öffentlichem Eigentum 75 Euro. Bei unerlaubter Plakatierung werden sogar 100 Euro fällig. Verwarn- oder Bußgelder wurden auch früher verhängt. Die Höhe des Betrags war laut Geschwind aber „eher unbestimmt, der Rahmen etwas weiter“. Letztlich lag es im Ermessen der Stadt, inwieweit sie ihren Spielraum bis zur Obergrenze von 5000 Euro ausschöpfte. Weil die individuelle Prüfung eines Sachverhalts wegfällt, „reduziert sich der Verwaltungsaufwand“, nennt der Ordnungsamtsleiter einen weiteren Grund für die jüngste Umstellung.
„Nicht gänzlich neu“ ist aus Sicht von Sebastian Geschwind die Gefahrenabwehrverordnung. Die alte Fassung aus dem Jahr 2016 sei aber an die veränderten Gegebenheiten „angepasst und klarer gefasst“ worden. Ziel sei es unter anderem, die vielfältigen Vergehen rund um das Thema Müll besser ahnden zu können.
„Gesellschaftliches Problem“
„Mülltonnen werden viel zu früh rausgestellt oder bleiben eine Woche lang stehen“, weist Geschwind auf einen häufig vorkommenden Verstoß hin. Fast tagtäglich werde Hausmüll in öffentliche Behälter gefüllt. Genauso sei es üblich, Lattenroste an den Altkleidercontainer zu stellen oder Bauschutt neben den Sperrmüll zu kippen. Verantwortlich für solches Handeln seien keine bestimmten Personengruppen, sagt der Ordnungsamtsleiter. Er erkennt vielmehr ein „gesellschaftliches Problem“. Die Menschen gingen zunehmend laxer mit vorgegebenen Regeln um. „Früher war es selbstverständlich, eine runtergefallene Zigarettenschachtel aufzuheben. Heute denken die Leute, dass es die Stadt wegräumt.“
Folglich haben die fünf Ordnungskräfte der Stadtverwaltung auch nach Inkrafttreten der neuen Satzung viel zu tun, wie Sebastian Geschwind betont. „Die Streifen sind durchgehend mit Kontrollmaßnahmen beschäftigt und machen das Komplettprogramm.“
Umweltsünder seien häufig in der Dunkelheit mit dem Auto unterwegs, um ihren Abfall an einer entlegenen Stelle loszuwerden. Aber es würden auch Menschen am helllichten Tag dabei erwischt, wenn sie zum Beispiel ein altes Haushaltsgerät im Stadtgebiet abstellen. Der Amtsleiter kann ein solches Verhalten nicht verstehen. Zumal der Wertstoffhof speziell für Berufstätige die Öffnungszeiten verlängert habe. Und die dort verlangten Gebühren stünden in keiner Relation zu den Summen, die auf eine Person zukommen, der ein Verstoß nachgewiesen werden kann.
Bürger beschweren sich
Ins Visier nehmen die Beamten auch die zahlreichen Besitzer von Vierbeinern. Immer wieder würden sich Anwohner bei der Stadt beschweren, weil sich vor ihrer Haustür Hundehaufen angesammelt haben. Auch Eltern melden sich im Rathaus und machen auf Hinterlassenschaften auf dem Schulweg ihrer Kinder aufmerksam. Nicht alle Hundehalter verhielten sich gleich, erklärt Geschwind. Es gebe durchaus solche, die Plastikbeutel - wie vorgeschrieben - mit sich führten, um sofort zur Tat zu schreiten. „Andere schauen aber auch absichtlich weg.“
Ebenso kommt es vor, dass Herrchen oder Frauchen das Haustier mit auf den Spielplatz nimmt, obwohl das nicht erlaubt ist. Oder der Hund läuft ohne Leine frei herum. Die Bußgelder, die in solchen Fällen verlangt werden, überschreiten teilweise die 100-Euro-Grenze - ohne Gebühren. Da die Bescheide per Post verschickt werden, bekommen die Ordnungshüter die Reaktionen der Betroffenen in der Regel nicht mit. Für Amtsleiter Geschwind ist allerdings klar: „Die Freude dürfte nicht sehr groß sein.“
Ordnungswidrigkeiten
Die neue Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Viernheim gilt seit 1. Januar. Das Regelwerk macht Vorgaben für das Verhalten auf öffentlichen Anlagen, Bolz- und Kinderspielplätzen. Auch der Umgang mit Fahrzeugen und Tieren ist dort festgelegt. Großen Raum nimmt die Entsorgung von Müll unterschiedlicher Art ein.
In dem erstmals vorliegenden Bußgeldkatalog sind die einzelnen Beträge aufgeführt, die die Bürger bei einer Ordnungswidrigkeit zu bezahlen haben. Die Spanne geht weit auseinander. So muss ein Hundebesitzer fünf Euro bezahlen, wenn er keine ausreichende Zahl an Kotbeuteln mit sich führt. 165 Euro werden fällig, wenn ein Bürger ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Bereich repariert.
Bei geringfügigen Vergehen erhebt die Behörde ein Verwarngeld, das zwischen fünf und 55 Euro variieren kann. Bei gröberen Regelverstößen, oder wenn das Verwarngeldangebot nicht akzeptiert wird, kommt es zu einem Bußgeldverfahren. Ein solcher Bescheid ist mit zusätzlichen Gebühren verbunden. wk
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