Fußball

Überraschungen in der Landesliga

Zwei Kreisligameister verzichten auf ihr Aufstiegsrecht. Entscheidungen der Vereine bleiben ohne Auswirkungen auf den TSV Amicitia

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JR
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Im vergangenen September empfing der TSV Amicitia Viernheim den FT Kirchheim, der in der kommenden Saison in der Kreisliga Heidelberg antritt. © Berno Nix

Viernheim. Das hat es im Badischen Fußballverband (BFV) wohl noch nicht gegeben. Wenige Tage nach Saisonende haben gleich zwei Kreisligameister ihren Verzicht auf das Aufstiegsrecht zur Fußball-Landesliga Rhein-Neckar erklärt und ein Verein seine Mannschaft zurückgezogen, was zu mehreren Änderungen bei den Relegationsspielen geführt hat. Außerdem hat Landesligist FT (Freie Turner) Kirchheim seinen freiwilligen Rückzug erklärt und wird in der kommenden Saison 2023/2024 in der Kreisliga Heidelberg antreten. Davon profitiert die Spvgg. Ketsch, die nachträglich den direkten Klassenerhalt geschafft hat. In der Relegationsrunde kann stattdessen die SG Horrenberg den Abstieg verhindern.

Der Heidelberger Kreisligameister FC Rot verzichtet auf den Aufstieg in die Landesliga Rhein-Neckar. Dadurch ist der Zweitplatzierte SG Dielheim direkt aufgestiegen. Der Heidelberger Kreisligist VfB Rauenberg wurde Tabellendritter, darf jetzt zu den Aufstiegsspielen gegen den Mannheimer Kreisliga-Vizemeister FK Srbija Mannheim antreten. Das zweite Relegationsspiel bestreiten die SG Horrenberg und der Sinsheimer Kreisligist VfL Mühlbach.

Die Mühlbacher, die den dritten Platz in der Tabelle belegten, profitieren dabei von der SG Kirchardt, die als Meister der Kreisliga Sinsheim ihr Aufstiegsrecht in die Landesliga Rhein-Neckar ebenfalls nicht wahrnehmen werden. Hier rückt die zweite Mannschaft des FV Zuzenhausen nach.

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Die Spielordnung des Badischen Fußballverbandes sieht Folgendes vor: Verzichtet ein aufstiegsberechtigter Verein innerhalb von drei Tagen nach dem letzten Spieltag auf den Aufstieg, geht das Aufstiegsrecht nur an den nächstplatzierten Verein über. Diese Bestimmung findet auf Relegations- und Entscheidungsspiele Anwendung. Erklärt ein Verein, dass er auf die Teilnahme an den Verbandsspielen seiner Liga im nächsten Spieljahr verzichtet, wird er wie der erste und endgültige Absteiger der entsprechenden Staffel behandelt. Alle dahinter platzierten Vereine rücken um einen Tabellenplatz vor. Der Verein, der verzichtet, wird im nächsten Spieljahr der darunter liegenden Liga zugeteilt.

Erfolgt der Verzicht später als drei Tage nach dem letzten Spieltag, spielt die betreffende Staffel mit einer Mannschaft weniger, der Verein gilt in dieser Liga als erster Absteiger dieser Spielklasse und kann auch nicht an den Verbandsspielen der darunter liegenden Liga teilnehmen. JR

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