Schriesheim - Winzer Peter Grüber wehrt sich dagegen, dass sein Wingert Ausgleichsfläche für den Tunnelbau werden soll

"Unabwendbar, aber unsinnig"

Von 
Gerlinde Gregor
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"Das ist mein Wingert", sagt Winzer Peter Grüber. Und wenn es nach ihm geht, soll das auch so bleiben und der Weinberg nicht dem Tunnel zum Opfer fallen.

© greg

Der Schriesheimer Winzer Peter Grüber ist stinksauer - und zwar auf das Land Baden-Württemberg. Denn das hat ihm, um dort eine Ausgleichsfläche für den Branich-Tunnel anzulegen, mit der Zwangsenteignung eines Teils seines Wingerts gedroht, falls er ihn nicht freiwillig verkauft. Das will er nicht hinnehmen und lud zu einem Ortstermin.

Gestern Morgen, 11 Uhr. Am Berghang ist es eiskalt, doch Peter Grüber wird hitzig, als er den Sachverhalt erläutert. Er zeigt auf das Gewann Obere Kehläcker und das Gewann Olich, wo er auf rund 20 Ar die Rebsorte Müller-Thurgau anbaut. Bereits 1977 hat er mit Karl Merkel über diese Fläche mit der Flurnummer 534 einen Pachtvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Außerdem hat er das daran angrenzende Grundstück mit der Flurnummer 535 gekauft und das daneben liegende Grundstück mit der Flurnummer 536 gepachtet.

Nur Steillage angeboten

2009 erhält Grüber einen Brief, wonach im Zuge der Baumaßnahmen für den Branich-Tunnel sein Flurstück in die Ausgleichsflächen einbezogen werden soll; falls er nicht verkauft, drohe ihm eine Zwangsenteignung, heißt es bereits damals.

Es folgt ein Briefwechsel. Grüber wehrt sich gegen die drohende Enteignung mit dem Argument, dass man wegen einer Ausgleichsfläche doch nicht enteignet werden könne. Nur wenn dieses Grundstück direkt für die Baumaßnahme benötigt würde, wäre das vertretbar.

Hinzu kommt: Statt ihm ein gleichwertiges Grundstück als Ersatz anzubieten, habe man ihm lediglich einen Weinberg in Steillage zuteilen wollen; das lehnt er ab: "Ich tausche doch keinen Weinberg in der Ebene gegen einen in der Steillage." Am 21. Juli 2008 wird ihm erneut die Androhung der Enteignung zugestellt.

Lange Zeit hört er nichts mehr, bearbeitet seine Weinberge weiter wie gewohnt. Doch in der vergangenen Woche, da habe er einen Anruf erhalten. Das von ihm gepachtete Grundstück Nr. 534 werde sofort benötigt, hieß es, und das mit der Nr. 536 auch. "Dafür habe ich aber einen unkündbaren Pachtvertrag".

Arbeit wäre umsonst

Was ihn besonders wütend macht, das ist die Kurzfristigkeit der Maßnahme. "Wir haben bereits den Weinberg für den Winter bearbeitet", klagt Grüber: "Ich habe mir den alten Pachtvertrag angesehen, und da steht drin, dass ich ein halbes Jahr Kündigungsfrist habe."

Hinzu kommt sein grundsätzliches Unverständnis: "Ständig fällt guter landwirtschaftlich genutzter Boden dem Straßenbau zum Opfer, und jetzt soll auch noch bestes Weinbaugelände aufgegeben werden, nur weil man eine Grünfläche mit Büschen anlegen will".

"Es ist idiotisch, hier Hecken zu pflanzen und das Stück am Hang freizulassen", sagt Grüber und zeigt auf eine andere Fläche am Berg. "Da wäre reichlich Platz für eine Grünfläche". Für ihn ist das reine "Behördenwillkür". Doch ihm ist auch bewusst: Falls es doch zu einer Enteignung kommen sollte, so hat er keine rechtliche Möglichkeit dagegen.

Freie Autorin

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