Neckarstadt-West - Vorstellung des geplanten Gebäudes an der Alphorn-/Dammstraße

Kiosk-Projekt stößt auf Gegenwehr

Von 
Sylvia Osthues
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Petar Drakul (vorne stehend) versucht, die verärgerten Bürger zu beruhigen. © Sylvia Osthues

Mehr als 80 interessierte Bürger und Kommunalpolitiker waren zur Vorstellung des Bauvorhabens „Kiosk Alphorn/Dammstraße“ am zukünftigen Standort auf dem Parkplatz an der Dammstraße gekommen. „Ziel des Termins ist es, das Vorhaben vorzustellen und etwaige Unklarheiten zu beseitigen“, erklärte Moderator Wulf Kramer vom Architektenbüro YallaYalla. Etliche Bürger protestierten gegen das Bauvorhaben: „Weil über eine schon beschlossene Sache diskutiert werden soll und weil wir als Anwohner von der Stadt nicht eingeladen wurden.“

Petar Drakul von der Steuerungsgruppe Lokale Stadterneuerung (LOS) Neckarstadt-West erwiderte: „Einladender ist der Betreiber und nicht die Stadt“. Der Prozess laufe schon seit 2017. Das Projekt als Teil der Lokalen Stadterneuerung sei im Februar im Bezirksbeirat vorgestellt und ausführlich diskutiert worden. Die Neckarstadt-West mit 22 000 Bewohnern sei ein dicht besiedeltes Quartier. Mit dem Kiosk wolle man das Neckarvorland für die Menschen erlebbarer machen und zur Steigerung der Aufenthaltsqualität beitragen.

Menschen nah ans Wasser bringen

Betreiber Sven Schneider möchte „Nahversorger sein und die Menschen nah ans Wasser bringen“. Durch den Kiosk würden „die Probleme vor Ort gelöst und der Angstraum beseitigt“. Der Kiosk mit barrierefreiem WC und einem Trinkwasserbrunnen sei für alle Menschen zugänglich – ohne Konsumzwang. Die Öffnungszeiten in der Woche gingen bis 20 Uhr sowie am Freitag und Samstag bis 22 Uhr. Schneider versicherte: „Es werden hier keine Live-Konzerte stattfinden.“ Der Betreiber will den Kiosk außerdem als „Notinsel“ für Kinder registrieren lassen.

Robin Lang vom Architekturbüro Yalla Yalla berichtete, dass die Baugenehmigung erteilt worden sei. Torsten Ohrnberger von Raumfreiheit Innenarchitekten zeigte ein Bild vom geplanten Holzkubus, dessen Fenster den Blick freigeben auf den Neckar. Der Kiosk könne von allen Seiten angelaufen werden und greife nicht in den Baumbestand oder das Wurzelwerk ein. Das MVV Trafohäuschen werde in den Bauträger integriert und begrünt. Auch nachts sei das Gebäude und damit auch die Umgebung erleuchtet.

Anwohner befürchten, dass sie dadurch und wegen eines höheren Lärmpegels durch Besucher nachts gestört würden. Außerdem würden zehn bis 15 Parkplätze wegfallen. Irritierend sei auch, dass der Kiosk im Papier der Initiative „Westwind“ erwähnt werde (wir berichteten) und Bauherr die daran beteiligte Immobilienfirma Hildebrandt & Hees sei. Mancher fürchtet, „durch Projekte, die man privaten Investoren überlässt, aus der Neckarstadt vertrieben zu werden“. Hermann Rütermann fragte, ob es eine öffentliche Ausschreibung gegeben habe, so dass auch Akteure aus dem Stadtteil die Chance gehabt hätten, das Projekt zu verwirklichen.

Runder Tisch gefordert

Drakul erwiderte, man habe mit fünf Interessenten gesprochen. Er werde die Rechtmäßigkeit des Verfahrens prüfen lassen. Stadtrat Reinhold Götz (SPD) betonte: „Das Projekt hat nichts mit Gentrifizierung zu tun“. Er bat die Bürger das Projekt im Gesamtzusammenhang mit der positiven Entwicklung des Stadtteils durch LOS zu sehen. Die Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut (Linke) bemängelte, dass Migranten nicht angesprochen wurden. Das sei keine Bürgerbeteiligung.

Deshalb plädierte Bezirksbeirat Roland Schuster (Linke) erneut für einen Runden Tisch. Quartiermanagerin Jennifer Yeboah forderte die Bürger auf, an den Bezirksbeiratssitzungen und Stadtteilkonferenzen teilzunehmen.

Vergaberecht

  • Zum Thema Ausschreibung meldet die Stadt: Bei der Verpachtung von Grundstücken gibt es keine Vergabepflicht, die ansonsten bei Vergaben von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen gilt, § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
  • Die Verpachtung des Grundstücks Alphornstr./Dammstr. fällt unter diese Regelung. Da kein eingekapselter Bauauftrag (größere Bau- oder Umbaumaßnahmen, die im Rahmen der Nutzung des gepachteten Grundstücks erforderlich sind/werden) vorliegt und auch sonst keine Gründe vorliegen, die eine Vergabe erforderlich erscheinen lassen, ist der Abschluss des Pachtvertrages vergaberechtlich nicht relevant.
  • Anders liegt der Fall, wenn mit der Verpachtung größere Baumaßnahmen erforderlich sind, beispielsweise durch bauliche Vorgaben der Stadtplanung an einen Pächter. ost

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